Ja, es gibt langfristige Strategien, die darauf abzielen, das Zusammenleben von Bibern und Landwirten zu erleichtern. Eine zentrale Grundlage bildet dabei die Umsetzung der im Jahr 2000 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie. Diese verfolgt unter anderem das Ziel, Gewässer ökologisch aufzuwerten und ihnen wieder mehr Raum zu geben.
Ein wichtiger Ansatz ist in diesem Zusammenhang die Verbreiterung von Uferrandstreifen entlang von Bächen und Flüssen. Dadurch erhalten Gewässer mehr Platz zur natürlichen Entwicklung, was nicht nur den Lebensraum für den Biber verbessert, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz leistet. Überschwemmungen und Hochwasserspitzen in Ortschaften können so abgepuffert werden. Da ein Großteil der Biberaktivitäten in einem ca. 10 Meter breiten Uferrandstreifen zu verzeichnen ist, kann der Biber als Umsetzungshilfe für die Richtlinie agieren.
Gleichzeitig sorgt der verstärkte Wasserrückhalt in der Landschaft dafür, dass Wasser länger verfügbar bleibt. Davon profitieren nicht nur natürliche Ökosysteme, sondern auch landwirtschaftliche Flächen, da Pflanzen, Bäume und Feldfrüchte insbesondere in zunehmend häufigen Dürreperioden besser mit Wasser versorgt werden.
In Gebieten, in denen Präventionsmaßnahmen langfristig nicht sinnvoll umgesetzt werden können, kann ein sinnvolles Flächenmanagement Konfliktstellen dauerhaft entschärfen. Die Bereitstellung von Flächen für eine natürliche Entwicklung entschärfen die oft als problematisch eingestuften Nutzungseinschränkungen. Es gibt verschiedene Instrumente im Bibermanagement, die hier angewendet werden können. Sie reichen von Flächentausch, über Gestattungsverträge bis hin zu Ökopunkte-Maßnahmen. Die RPen beraten zu Möglichkeiten.
Die Biber-Billigkeitsrichtlinie ermöglicht es Geschädigten, Billigkeitsleistungen zu erhalten, wenn es unvorhergesehen zu biberbedingten Schäden kommt. So können land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Schäden bei den Forstämtern gemeldet werden und bei Vorliegen der Voraussetzungen, Anträge auf Billigkeitsleistungen beim zuständigen RP gestellt werden. Gleichzeitig werden die Geschädigten zu passenden Präventionsmaßnahmen beraten. Die Richtlinie ist somit ein wichtiges Instrument im hessischen Bibermanagement, das Geschädigten einen angemessenen Ausgleich gewährt und somit zur Akzeptanz des Bibers beiträgt, falls es zu wirtschaftlichen Schäden kommt. Die Funktionsbeschäftigten Naturschutz an den Forstämtern sind die ersten Ansprechpersonen für Leistungen der Richtlinie.
Insgesamt zielen diese Maßnahmen darauf ab, Nutzungskonflikte zu entschärfen, indem natürliche Prozesse gestärkt und besser in die Landnutzung integriert werden. So kann langfristig ein Gleichgewicht geschaffen werden, das sowohl den Anforderungen des Naturschutzes als auch den Bedürfnissen der Landwirtschaft gerecht wird.