Bibermanagement

Der Biber gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie als besonders und streng geschützt. Indem er Gewässer aufstaut, sorgt er für eine Diversifizierung der Gewässerstruktur und trägt so vielerorts zur ökologischen Aufwertung bei.

Durch das Aufstauen von Gewässern können angrenzende Flächen vernässt oder überflutet werden, was zu Nutzungskonflikten mit der Landwirtschaft führen oder auch Verkehrswege betreffen kann.

Ziel des behördlichen Bibermanagements ist es, ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Bibern und Landwirtschaft, Infrastruktur sowie Eigentümern von angrenzenden Grundstücken zu ermöglichen. Die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel koordiniert das Bibermanagement in NordOstHessen. Lokal und regional arbeitet sie mit den Funktionsbeschäftigten Naturschutz von HessenForst zusammen, die Reviere kontrollieren, .Betroffene beraten und dabei mithelfen, Konflikte aufzulösen.

Bibermanagement – FAQ

Der europäische Biber ist in NordOstHessen mittlerweile wieder heimisch. Seine Rückkehr in die hessischen Gewässer stellt einen bedeutenden Erfolg des Naturschutzes dar und entwickelt sich weiterhin positiv.

In unserer Region war der Biber einige Jahrhunderte ausgerottet. Ursachen dafür waren vor allem die intensive Bejagung aufgrund seines wertvollen Fells. Zudem war er ein beliebtes Nahrungsmittel – insbesondere in der Fastenzeit. Darüber hinaus spielte die Nutzung des sogenannten Bibergeils, ein Drüsensekret, das früher als medizinisches Produkt verwendet wurde, eine wichtige Rolle. Zusätzlich führte die zunehmende Begradigung von Flüssen und der damit verbundene Verlust geeigneter Lebensräume zur Ausrottung der Art in unserer Region.

Eine letzte Restpopulation des Bibers konnte sich in Deutschland lediglich entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt halten. Auf Grundlage dieser Population wurden in den 1980er-Jahren insgesamt 18 Tiere im hessischen Spessart wieder angesiedelt. Von dort aus breiten sich die Tiere seitdem entlang der Gewässer kontinuierlich aus – auch in Richtung Norden.

Heute ist der Biber in nahezu allen Regionen Hessens vertreten, sodass auch in NordOstHessen stabile Populationen nachgewiesen werden können. Es kann daher davon gesprochen werden, dass der Biber bei uns wieder dauerhaft heimisch ist.

Biber leben im Familienverbund an Fließgewässern und errichten dort ihre Burgen und Bauten, in denen sie leben und ihre Jungtiere aufziehen. Dabei bedeutet „Familienverbund“, dass in einem Revier nicht mehr als eine Biberfamilie lebt. Eine solche Familie besteht aus den Elterntieren sowie den Jungtieren der vergangenen zwei Jahre. Pro Jahr kommen ein bis vier Jungbiber zur Welt, wobei die Sterblichkeit in den ersten zwei Jahren sehr hoch ist.

Die Jungtiere bleiben etwa zwei Jahre bei ihren Eltern, bevor sie das Revier verlassen und sich ein eigenes suchen. Dadurch bleibt die Anzahl der Biber innerhalb eines Reviers weitgehend konstant und steigt nicht kontinuierlich an.

Von Natur aus sind Biber sehr territorial und verteidigen ihre Reviere gegenüber Artgenossen. Eine überdurchschnittlich hohe Population in einem Gebiet widerspricht daher grundsätzlich ihrer Lebensweise. Dennoch kann es vorkommen, dass bei besonders guter Nahrungsverfügbarkeit die Abstände zwischen den Revieren schrumpfen. In solchen Fällen lassen die Elterntiere teilweise zu, dass sich Nachkommen in unmittelbarer Nachbarschaft ansiedeln, was eine dichtere Besiedelung entlang eines Gewässers ermöglicht. Eine größere Anzahl von Bibern in einem Gebiet bedeutet folglich nicht, dass sich viele Tiere in einem einzigen Revier ansammeln, sondern dass mehrere Reviere dicht nebeneinander liegen. Ein Biberrevier kann sich auf ungefähr ein bis sieben Flusskilometern erstrecken.

Das Monitoring der Biberreviere erfolgt hessenweit jährlich bis zum 30. April und wird anschließend durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ausgewertet. Pro Revier findet somit mindestens eine Begehung im Jahr statt. Die Oberen Naturschutzbehörden sind daher gut über den aktuellen Status der Reviere (besetzt oder unbesetzt) informiert. Jedes Revier wird zudem von den ONBen im eigens eingerichteten Biber-Portal überprüft.

Zur Anzahl der Tiere können lediglich Durchschnittswerte angegeben werden. Dabei wird in der Regel mit etwa 3,4 Tieren pro Revier gerechnet.

Ein Biberrevier umfasst in der Regel einen Gewässerabschnitt von etwa ein bis sieben Flusskilometern Länge, abhängig von der Qualität des Lebensraums und dem Nahrungsangebot. Pro Revier lebt eine Biberfamilie, bestehend aus einem Elternpaar und ein bis drei Jungtieren aus ein bis zwei Jahrgängen. Im Durchschnitt wird daher häufig mit etwa drei bis vier Tieren pro Revier gerechnet – um die ungefähre Gesamtzahl von Bibern zu bestimmen wird daher mit einem Durchschnittswert von 3,4 Tieren pro Revier gerechnet. Die Tiere sind streng territorial und verteidigen ihre Reviere gegenüber Artgenossen.

Der Flächenbedarf hängt stark von der Gewässerstruktur, der Ufervegetation und der Verfügbarkeit von Gehölzen ab. Besonders wichtig sind Weichhölzer wie Weiden und Pappeln, die als Hauptnahrung dienen und zusammen mit Erlen unsere natürliche Auenvegetation darstellen. Eine Biberfamilie fällt pro Jahr eine Vielzahl von Bäumen und Sträuchern, wobei die Nahrungsaufnahme meist auf den unmittelbaren Uferbereich beschränkt ist. Dazu sei gesagt, dass bereits gefällte Weiden wieder hundertfach austreiben, wenn sie im Uferbereich belassen werden. Obstbäume, die sich in unmittelbarer Gewässernähe befinden, werden auch gerne von Bibern als Nahrung angenommen und sollten mit geeigneten Baumschutzmaßnahmen geschützt werden. Neben der Nahrungsbeschaffung – vor allem im Winterhalbjahr – dienen die gefällten Bäume dem Bau von Burgen und Dämmen. Im Sommerhalbjahr verändert sich die Nahrung hin zu klassischer Ufervegetation wie Mädesüß, Brennnesseln und anderen Kräutern, aber eben auch sämtliche Feldfrüchte, die in Gewässernähe angebaut werden.

Für die zukünftige Entwicklung der Population in NordOstHessen ist davon auszugehen, dass weiterhin bislang unbesiedelte oder nur sporadisch genutzte Gewässerabschnitte erschlossen werden. Die Anzahl der Reviere wird daher in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter zunehmen. Innerhalb bereits etablierter Reviere bleibt die Individuenzahl hingegen relativ konstant, da die Reviergröße und das Nahrungsangebot natürliche Begrenzungen darstellen.

Mit zunehmender Besiedlungsdichte kommt es jedoch häufiger zu Interaktionen zwischen den Tieren. Insbesondere abwandernde Jungbiber, die auf der Suche nach eigenen Revieren sind, müssen bestehende Reviere durchqueren. Dabei kann es zu Revierkämpfen kommen, die nicht selten mit Verletzungen oder dem Tod einzelner Tiere enden. Diese dichteabhängigen Faktoren führen langfristig zu einer Stabilisierung der Population.

Insgesamt besteht derzeit in NordOstHessen noch ein gewisses Potential für eine weitere Ausbreitung des Bibers. Langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Population auf einem stabilen Niveau einpendeln wird, das durch die Verfügbarkeit geeigneter Lebensräume bestimmt wird.

Die fachliche zentrale Koordination des Bibermanagements liegt bei den Oberen Naturschutzbehörden (ONB) der jeweiligen Regierungspräsidien. Übergeordnet ist das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) für die grundsätzliche Konzeption des Bibermanagements, neuer Richtlinien und Verordnungen zuständig. Die Auswertung der Monitoring-Daten obliegt dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Genau geregelt sind die Zuständigkeiten im Bibermanagementplan des Landes.

Auf regionaler und lokaler Ebene werden die ONB durch die Funktionsbeschäftigten Naturschutz (FN) von HessenForst unterstützt. Diese sind den jeweiligen Forstämtern zugeordnet und übernehmen praktische Aufgaben vor Ort. Dazu zählen unter anderem die Kontrolle von Revieren, die Beratung von Betroffenen über mögliche Präventionsmaßnahmen sowie die Mitwirkung bei Konfliktlösungen, etwa bei Überschwemmungen oder Fraßschäden.

Eingriffe in den Lebensraum des Bibers – beispielsweise das Absenken oder Entfernen von Biberdämmen – sind grundsätzlich streng geregelt, da der Biber nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der FFH-Richtlinie besonders und streng geschützt ist. Solche Maßnahmen sind derzeit nur mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG zulässig.

Für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigungen ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des jeweiligen Landkreises zuständig. Sie prüft im Einzelfall, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Eingriff erfüllt sind, etwa zur Abwendung erheblicher Schäden oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.

Darüber hinaus sind auch die Kommunen betroffen, wenn es darum geht, abgestimmte Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Im Rahmen ihrer Pflicht zur Gewässerunterhaltung spielen sie insbesondere dann eine Rolle, wenn Biberaktivitäten den Wasserabfluss beeinflussen oder Infrastruktur gefährden. Hier kommen häufig Belange auf, die die Unteren Wasserbehörden tangieren, woraufhin auch diese einzubinden sind.

In solchen Fällen arbeiten Gemeinden, Naturschutzbehörden und HessenForst eng zusammen, um geeignete und rechtlich zulässige Lösungen zu finden.

Europarechtlich ist der Biber durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie: 92/43/EWG) geschützt. Hier ist er in den Anhängen II und IV aufgeführt und gehört damit zu den Arten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Erhaltungszustand von den EU-Mitgliedsstaaten zu überwachen und zu bewahren bzw. wiederherzustellen ist (Anhang IV) und für die Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (Anhang II).

Der Biber gehört in Deutschland zu den streng geschützten Tierarten, für die die in §44 Abs.1 Nr.1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) formulierten Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote gelten. Somit ist es grundsätzlich verboten:

  1. Bibern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
  2. sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- oder Wanderungszeiten erheblich zu stören,
  3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten des Bibers zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Dieser umfassende bundesrechtliche Schutz bezieht sich nicht nur auf die Tiere selbst, sondern schließt auch sämtliche von ihnen errichteten Bauwerke ein. Kommt es infolge der Bautätigkeit von Bibern zu sogenannten Konfliktstellen, werden diese im Rahmen des hessischen Bibermanagements vor Ort begutachtet. Auf Grundlage der jeweiligen Situation sowie der Art und des Ausmaßes möglicher Schäden wird anschließend eine geeignete und zielgerichtete Lösung entwickelt.

Das amtliche Bibermanagement bietet in solchen Fällen eine fachliche Beratung für die Betroffenen an und schlägt geeignete Präventionsmaßnahmen vor. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Schäden möglichst zu vermeiden oder zu begrenzen. Dabei werden alle verfügbaren Alternativen sorgfältig geprüft und gegeneinander abgewogen, was zugleich eine wichtige Voraussetzung für die mögliche Erteilung einer Ausnahmegenehmigung darstellt. Grundsätzlich wird jeder Einzelfall individuell betrachtet, mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten tragfähig ist.

Ziel des Bibermanagements ist es, ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Bibern und Landwirtschaft zu ermöglichen. An vielen Konfliktstellen konnten wir auf diesem Weg bereits ein Miteinander erreichen. Der Biber ist inzwischen wieder fester Bestandteil unserer Kulturlandschaft und wird sich entlang geeigneter Gewässer weiter ausbreiten.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Biber-Aktivitäten nicht nur Konflikte verursachen, sondern auch ökologische Vorteile mit sich bringen. Durch den Rückhalt von Wasser in der Landschaft und den Einfluss auf den Grundwasserstand können Biberlebensräume insbesondere in trockenen Sommern einen positiven Beitrag leisten. Diese Effekte gewinnen vor dem Hintergrund zunehmender Trockenperioden zusätzlich an Bedeutung. Beispiele, bei denen Biberaktivitäten in einem angemessenen Rahmen und oftmals mit flankierenden Artenschutz- und/oder Präventionsmaßnahmen zugelassen wurden, zeigen, dass die positiven Auswirkungen des Bibers auf den Wasserhaushalt auch aktiv für die Landwirtschaft genutzt und eingeplant werden können.

Kommt es dennoch zu Nutzungskonflikten, werden die jeweiligen Interessen sorgfältig gegeneinander abgewogen, um eine tragfähige und für alle Beteiligten vertretbare Lösung zu finden. Das Einhalten des Artenschutzrechtes muss dabei Grundlage jeglicher Maßnahmen sein.

Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass bei betroffener empfindlicher Infrastruktur ein schnelles Handeln erforderlich werden kann. Insbesondere dann, wenn die Funktionsfähigkeit wichtiger wasserwirtschaftlicher Anlagen erheblich beeinträchtigt oder gefährdet ist, bestehen häufig nur begrenzte Handlungsspielräume, da diese Anlagen dauerhaft funktionsfähig bleiben müssen. In solchen Fällen müssen Maßnahmen des Bibermanagements unter diesen besonderen Rahmenbedingungen zügig geprüft und umgesetzt werden.

Grundsätzlich bleibt der Umgang mit Wildtieren und wassergebundenen Prozessen eine Herausforderung, da diese nur begrenzt steuerbar sind. Dennoch zeigt die Praxis, dass Landwirtschaft und Biberlebensräume bei guter fachlicher Praxis und in enger Abstimmung miteinander vereinbar sein können.

Abhängig von der Schwere der Schäden bzw. der jeweiligen Gefährdung und den Gegebenheiten des betroffenen Biberreviers (z. B. Größe des Biberdamms), werden einzelne oder mehrere Maßnahmen in Abstimmung mit den Betroffenen sowie mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und der ONB getroffen.

Für Manipulationen an den Biberdämmen benötigt die unterhaltungspflichtige Kommune fast immer eine Ausnahmegenehmigung von der UNB. Bei Maßnahmen in und am Gewässer muss meist auch die Untere Wasserbehörde involviert werden.

Bewährt haben sich zum Beispiel:

  • Absenken eines Biberdamms: Schrittweise wird der Biberdamm abgesenkt. Das kann per Hand oder maschinell erfolgen. Auf diese Weise verringert sich die Menge an aufgestautem Wasser. Ein oder mehrere Biberdämme werden so (oft) abgesenkt, bis ein Wasserstand erreicht ist, mit dem alle Seiten leben können. Begleitende Maßnahmen können den Erfolg der Maßnahmen erhöhen, z. B. Elektrozäune oder Kanisterketten.
  • Bypass/Umgehungsrinne: Seitlich des Biberdammes wird eine Umgehungsrinne angelegt, damit aufgestautes Wasser abfließen kann und der Wasserspiegel oberhalb der Biberdammes sinkt. Alternativ kann eine Rohrleitung als Bypass gelegt werden. Beide Varianten münden wieder in das Bachbett und können so verhindern, dass übertretendes Wasser auf umliegende Flächen läuft.
  • Dammdrainage: Mittels Rohre kann eine Drainage auch in den Damm gelegt werden. So fließt Wasser von oberhalb des Biberdamms durch die Drainage hindurch ab. Ein Eingriff in die Umgebung ist hier nicht nötig.
  • Elektrozäune als Schutz gegen Fraßschäden: Flächen in Flussnähe, etwa Feldfrüchte oder auch Obstbäume, können mit Elektrozäunen gesichert werden. Je nach Lage der Maßnahmenfläche ist hierfür eine naturschutzrechtliche oder wasserschutzrechtliche Prüfung/Genehmigung notwendig.
  • Fällen umsturzgefährdeter Gehölze: Angenagte und umsturzgefährdete Bäume können gefällt werden, wenn diese drohen, auf Verkehrswege oder andere relevante Grundstücke (z. B. Spielplätze oder Wohnhäuser) zu fallen. à Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Kommunen oder durch andere Eigentümer umzusetzen! Auch hier können im Vorfeld geeignete Baumschutzmaßnahmen getroffen werden.
  • Maschendrahtzaun: Mehrere bedrohte Bäume oder gewerblich genutzte Obstplantagen können mit Maschendrahtzäunen, Wildschutzzäunen oder Kaninchendraht geschützt werden.
  • Vergrämung der Biber: In besonderen Einzelfällen können keine Biberaktivitäten in bestimmten Gewässerabschnitten geduldet werden. Die Vergrämung eines Bibers bedarf zwingend der Abstimmung und Zustimmung der UNB sowie der ONB. Biber werden vergrämt, indem der Biberdamm wiederholt entfernt und der Wiederaufbau unterbunden wird. Diese Maßnahme wird solange wiederholt, bis der Biber abgezogen ist.

Ja, es gibt langfristige Strategien, die darauf abzielen, das Zusammenleben von Bibern und Landwirten zu erleichtern. Eine zentrale Grundlage bildet dabei die Umsetzung der im Jahr 2000 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie. Diese verfolgt unter anderem das Ziel, Gewässer ökologisch aufzuwerten und ihnen wieder mehr Raum zu geben.

Ein wichtiger Ansatz ist in diesem Zusammenhang die Verbreiterung von Uferrandstreifen entlang von Bächen und Flüssen. Dadurch erhalten Gewässer mehr Platz zur natürlichen Entwicklung, was nicht nur den Lebensraum für den Biber verbessert, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz leistet. Überschwemmungen und Hochwasserspitzen in Ortschaften können so abgepuffert werden. Da ein Großteil der Biberaktivitäten in einem ca. 10 Meter breiten Uferrandstreifen zu verzeichnen ist, kann der Biber als Umsetzungshilfe für die Richtlinie agieren.

Gleichzeitig sorgt der verstärkte Wasserrückhalt in der Landschaft dafür, dass Wasser länger verfügbar bleibt. Davon profitieren nicht nur natürliche Ökosysteme, sondern auch landwirtschaftliche Flächen, da Pflanzen, Bäume und Feldfrüchte insbesondere in zunehmend häufigen Dürreperioden besser mit Wasser versorgt werden.

In Gebieten, in denen Präventionsmaßnahmen langfristig nicht sinnvoll umgesetzt werden können, kann ein sinnvolles Flächenmanagement Konfliktstellen dauerhaft entschärfen. Die Bereitstellung von Flächen für eine natürliche Entwicklung entschärfen die oft als problematisch eingestuften Nutzungseinschränkungen. Es gibt verschiedene Instrumente im Bibermanagement, die hier angewendet werden können. Sie reichen von Flächentausch, über Gestattungsverträge bis hin zu Ökopunkte-Maßnahmen. Die RPen beraten zu Möglichkeiten.

Die Biber-Billigkeitsrichtlinie ermöglicht es Geschädigten, Billigkeitsleistungen zu erhalten, wenn es unvorhergesehen zu biberbedingten Schäden kommt. So können land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Schäden bei den Forstämtern gemeldet werden und bei Vorliegen der Voraussetzungen, Anträge auf Billigkeitsleistungen beim zuständigen RP gestellt werden. Gleichzeitig werden die Geschädigten zu passenden Präventionsmaßnahmen beraten. Die Richtlinie ist somit ein wichtiges Instrument im hessischen Bibermanagement, das Geschädigten einen angemessenen Ausgleich gewährt und somit zur Akzeptanz des Bibers beiträgt, falls es zu wirtschaftlichen Schäden kommt. Die Funktionsbeschäftigten Naturschutz an den Forstämtern sind die ersten Ansprechpersonen für Leistungen der Richtlinie.

Insgesamt zielen diese Maßnahmen darauf ab, Nutzungskonflikte zu entschärfen, indem natürliche Prozesse gestärkt und besser in die Landnutzung integriert werden. So kann langfristig ein Gleichgewicht geschaffen werden, das sowohl den Anforderungen des Naturschutzes als auch den Bedürfnissen der Landwirtschaft gerecht wird.

Mit der im April 2026 veröffentlichten Biber-Billigkeitsrichtlinie entlastet das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Betriebe, wenn es bei diesen zu Schäden durch einen Biber kommt. Die Richtlinie ermöglicht Ausgleichszahlungen bei wirtschaftlichen Schäden, etwa durch Vernässung landwirtschaftlicher Flächen, Fraßschäden an Kulturen und Bäumen in der Forstwirtschaft oder Schäden an Dämmen von wirtschaftlich genutzten Teichanlagen.

Das Land gewährt Billigkeitsleistungen von bis zu 90 Prozent der anerkannten Schadenshöhe. Die Förderung greift ab 250 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro pro Schadensfall. Billigkeitsleistungen für Anträge, die bis zum 30.04. eines jeweiligen Jahres vollständig beim RP eingehen, werden noch im jeweiligen Jahr ausgezahlt.

Betroffene Betriebe melden Schäden an die zuständigen Forstämter. Diese prüfen, ob Schäden infolge eines Bibers entstanden sind und ermitteln den Schadenswert. Anschließend können die betroffenen Betriebe einen Antrag auf Billigkeitsleistung beim zuständigen Regierungspräsidium stellen. 

Weitere Infos: https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2026-04/biber-billigkeitsrichtlinie_hessen_2026.pdfÖffnet sich in einem neuen Fenster

Grundsätzlich gilt: Je früher man die zuständigen Stellen einbindet, desto besser lassen sich praktikable und rechtssichere Lösungen finden, die sowohl die Interessen der Flächeneigentümer als auch den Schutz des Bibers berücksichtigen. Eine erste und unerlässliche Anlaufstelle ist die gewässerunterhaltungspflichtige Gemeinde. Darüber hinaus muss das zuständige Forstamt vor Ort eingebunden werden, um fachlich geeignete Maßnahmen vorzuschlagen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten.

Da sich der Biber in NordOstHessen ausbreitet, sind unsere Kolleginnen und Kollegen der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) dementsprechend auch häufiger an sogenannten „Konfliktstellen“. Zusammen mit HessenForst, den Kommunen, den Eigentümerinnen und Eigentümern der betroffenen Flächen, den jeweiligen Landnutzenden, aber auch anderen Behörden und Institutionen beraten wir über die jeweilige Situation und finden zielführende Lösungen. Mit zunehmenden Zahlen an Biberrevieren und Aufgaben, die daraus resultieren – wie z. B. die neue Billigkeitsrichtlinie – ergibt sich in der Konsequenz auch ein steigender Arbeitsaufwand.

Füchse, Marder und Hechte stellen für die jungen Bibern eine Gefahr dar, solange diese noch nicht sicher schwimmen können und auf den Schutz der Biberburg angewiesen sind. Auch Hunde können eine Gefahr darstellen, wenn sie in Biberhabitaten unterwegs sind.

Allerdings sind die Bibereltern sehr aufmerksam und schützen ihren Nachwuchs intensiv. Mit einem Körpergewicht von 25 bis 30 Kilogramm und einer Gesamtlänge von bis zu 1,20 Metern sind erwachsene Biber durchaus wehrhaft und können sich gegen viele Angreifer verteidigen. Die Sterblichkeit bei Jungbibern ist jedoch trotzdem relativ hoch. Neben natürlichen Feinden sind vor allem Umweltfaktoren wie Hochwasserereignisse eine bedeutende Gefahrenquelle

Kontakt

Sie haben ein Anliegen in Bezug auf: Schutzgebiete, Artenschutz, Biologische Vielfalt, Landschaftspflege, Förderprogramme oder Sport & Naturschutz?

Dezernat 24

 oder +49 561 106 4624 (Int. Artenschutz)

Schlagworte zum Thema