ein Krokodil im Wasser

Private Haltung gefährlicher Wildtiere

Durch Änderung des Hessischen Gesetzes über öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ist in Hessen seit dem 09. Oktober 2007 die nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere verboten.

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Ziel der Regelung ist der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch diese Tiere.
Das Verbot gilt für die hobbymäßige Haltung der Tiere durch Privatpersonen. Gewerbsmäßige Tierhaltungen sind davon nicht betroffen.
Bereits vor dem Stichtag 9.Oktober 2007 privat gehaltene gefährliche Tiere genießen Bestandsschutz sofern sie bis zum 30.04.2008 bei dem zuständigen Regierungspräsidium gemeldet wurden.
Gleiches gilt für bereits vor dem 9.Oktober 2007 erzeugte Nachkömmlinge.

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