Ankauf schutz- und entwicklungswürdiger Flächen

In verschiedenen Förderprogrammen sind Mittel zum Ankauf von Grundstücken für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen vorgesehen.

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In erster Linie sind hierfür Grundstücke innerhalb von Naturschutzgebieten interessant, allerdings können auch sonstige Flächen (z. B. Uferrandstreifen entlang eines Gewässers, Flächen zum Biotopverbund, etc.) von hoher Relevanz für den Naturschutz sein.

Der Ankauf solcher Grundstücke erfolgt auf Grundlage der hessischen Bodenrichtwerte (BORIS – Bodenrichtwertinformationssystem) oder eines Verkehrswertgutachtens.

Für Grundstücke innerhalb von Naturschutzgebieten werden eventuell bereits gezahlte Entschädigungen in Abzug gebracht.

Die Abwicklung des Grundstücksankaufs erfolgt analog der Geschäftsanweisung Nr. 01/2003 der Landesbetriebsleitung Hessen Forst (Liegenschaftsverwaltung Naturschutz) vom 28.09.2017 - G 20 i.V.m. der Anordnung des Hess. Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über die Vertretung des Landes Hessens vom 16.12.2015 (StAnz.Nr. 53, S.1.430) über das örtlich zuständige Forstamt, welches durch das Regierungspräsidium Kassel mit der Durchführung des Ankaufs beauftragt wird.

Sind Sie im Besitz von Grundstücken, welche für den Naturschutz interessant sein könnten?

Dann schlagen Sie uns diese gerne zum Ankauf vor.

Hierfür können Sie den als Download zur Verfügung stehenden Vordruck nutzen.

Wir überprüfen Ihre Vorschläge und kaufen die Grundstücke  an, sofern ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge.

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