grüner Wald

Förderung von Landschaftspflegeverbänden

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden

Am 1. September 2020 ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden in Kraft getreten. Ziel des Förderprogrammes ist der landesweite Betrieb von Landschaftspflegeverbänden (LPV) in allen 21 Landkreisen Hessens. Landschaftspflegeverbände sind gemeinnützige Vereine zur Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes, deren Vorstand gleichberechtigt aus Vertretern der Landwirtschaft, des Naturschutzes und der Kommunalpolitik besetzt ist.

Das Förderprogramm leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Stärkung des Miteinanders zwischen den Akteuren der Landwirtschaft, des Naturschutzes und der Kommunen.

Im Regierungsbezirk Kassel gibt es folgenden Landschaftspflegeverbände:

  • Geo-Naturpark Frau-Holle-Land Zweckverband (LPV Werra-Meißner-Kreis),
  • LPV Hersfeld-Rothenburg,
  • LPV Landkreis Kassel,
  • LPV Schwalm-Eder-Kreis sowie
  • LPV Waldeck-Frankenberg.


Zweck des Förderprogrammes ist die Erfüllung eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogrammes (AMP). Das AMP umfasst alle Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die durch den LPV vorbereitet, begleitet und evaluiert werden. Das AMP ist von jedem LPV jährlich aufzustellen und mit den zuständigen Dienststellen abzustimmen.

Der fachliche Schwerpunkt des AMP liegt auf der Umsetzung von Natura 2000 im Offenland mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der betroffenen Schutzgüter. Dies können Beiträge zur Aufstellung, Durchführung und Evaluation von Bewirtschaftungsplänen von Natura 2000 – Gebieten sein sowie von Artenhilfsprogrammen und Bewirtschaftungsplänen für Anhangsarten der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie.
Weitere mögliche Aufgabenbereiche können der Richtlinie entnommen werden.

Darüber hinaus können auch Geschäftsführungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ziele der Förderrichtlinie bis 50 Prozent eines Vollzeitäquivalents der Geschäftsführung in das AMP aufgenommen werden.

Antragsberechtigt sind Landschaftspflegeverbände im Sinne des 3 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes, die als gemeinnützig anerkannt sind. Die Förderung von LPV, deren Wirkungsbereich sich auf das Gebiet einer kreisfreien Stadt bezieht, ist ausgeschlossen. Kreisfreie Städte haben jedoch die Möglichkeit, dem LPV eines angrenzenden Flächenlandkreises beizutreten; in diesem Fall kann das AMP entsprechend erweitert werden. Zuständig für Bewilligungen einer Förderung nach dieser Richtlinie ist das örtlich zuständige Regierungspräsidium.

Die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen finden Sie in den untenstehenden Downloads. Anträge können entweder händisch unterschrieben und in Papierform per Post oder digital über das sog. Online-Antragsverfahren gestellt werden. Der Online-AntragÖffnet sich in einem neuen Fenster kann entweder ohne Registrierung (es erfolgt keine Speicherung der Daten des Antragstellers, die Daten müssen jedes Jahr neu eingegeben werden) oder, sofern vorhanden mit Registrierung über die hinterlegten externen Dienste gestellt werden.

In Hessen gibt es einen Landeskoordinator für die Landschaftspflegeverbände, der als Ansprechpartner zur Verfügung steht:

Dr. Dietmar Simmering
DVL-Landesbüro Hessen
Landeskoordinator
Oberdorfstraße 23
35447 Reiskirchen
Tel.: +49 6408 / 96978-28
Fax: +49 6408 / 96978-20
E-Mail: d.simmering@lpv.de

Kontakt

Sie haben ein Anliegen in Bezug auf: Schutzgebiete, Artenschutz, Biologische Vielfalt, Landschaftspflege, Förderprogramme oder Sport & Naturschutz?

Dezernat 24

oder +49 561 106 4624 (Int. Artenschutz)

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