Landschaft, braune Heide, Moos, grüne Wiese, Bäume, bedeckter Himmel

Förderung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) werden vom Bund und dem Land Hessen seit 2017 Mittel für den nicht-produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung gestellt

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Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) werden investive Vorhaben des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von

  • Feuchtbiotopen, wie Tümpeln, Kleingewässern
  • Hecken, Feldgehölzen, Uferbepflanzungen, Baumreihen sowie weiteren Kleinbiotopen
  • Wiedervernässungen von Flächen, die zu Zwecken landwirtschaftlicher Nutzung trocken gelegt wurden
  • zusammenhängenden Biotopen
  • Trockenmauern
  • Halboffen- und Offenlandlebensräumen (z.B. Entbuschung)

sowie

  • Lebensstätten geschützter oder gefährdeter Arten der Agrarlandschaft

gefördert.

Dabei werden vom Bund 60% und vom Land 40% der Mittel zur Verfügung gestellt. Auch Grunderwerb für Zecke der Biotopgestaltung sowie die Förderung von Schutzkonzepten einschließlich der notwendigen Voruntersuchungen ist entsprechend der Vorgaben des GAK-Rahmenplanes möglich.

Antragstellende können folgende sein:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände (Landkreise)
  • gemeinnützige juristische Personen (z.B. Naturschutzvereine, LPV)
  • landwirtschaftliche Betriebe oder andere Landbewirtschafter (hier kein Grunderwerb, jedoch investive Maßnahmen förderbar)

Für weitere Informationen sowie Antragsunterlagen beachten Sie bitte auch die Internetpräsentation des Regierungspräsidiums Darmstadt.

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