Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) werden investive Vorhaben des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von
- Feuchtbiotopen, wie Tümpeln, Kleingewässern
- Hecken, Feldgehölzen, Uferbepflanzungen, Baumreihen sowie weiteren Kleinbiotopen
- Wiedervernässungen von Flächen, die zu Zwecken landwirtschaftlicher Nutzung trocken gelegt wurden
- zusammenhängenden Biotopen
- Trockenmauern
- Halboffen- und Offenlandlebensräumen (z.B. Entbuschung)
sowie
- Lebensstätten geschützter oder gefährdeter Arten der Agrarlandschaft
gefördert.
Dabei werden vom Bund 60% und vom Land 40% der Mittel zur Verfügung gestellt. Auch Grunderwerb für Zecke der Biotopgestaltung sowie die Förderung von Schutzkonzepten einschließlich der notwendigen Voruntersuchungen ist entsprechend der Vorgaben des GAK-Rahmenplanes möglich.
Antragstellende können folgende sein:
- Gemeinden und Gemeindeverbände (Landkreise)
- gemeinnützige juristische Personen (z.B. Naturschutzvereine, LPV)
- landwirtschaftliche Betriebe oder andere Landbewirtschafter (hier kein Grunderwerb, jedoch investive Maßnahmen förderbar)
Für weitere Informationen sowie Antragsunterlagen beachten Sie bitte auch die Internetpräsentation des Regierungspräsidiums Darmstadt.