Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) werden investive Vorhaben des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von
- Feuchtbiotopen, wie Tümpeln oder Kleingewässern,
- Hecken, Feldgehölzen, Uferbepflanzungen, Baumreihen sowie weiteren Kleinbiotopen,
- Wiedervernässungen von Flächen, die zu Zwecken landwirtschaftlicher Nutzung trockengelegt wurden,
- zusammenhängenden Biotopen,
- Trockenmauern,
- Halboffen- und Offenlandlebensräumen (z.B. Entbuschung)
- sowie Lebensstätten geschützter oder gefährdeter Arten der Agrarlandschaft
gefördert.
Dabei werden vom Bund 60% und vom Land 40% der Mittel zur Verfügung gestellt. Auch der Grunderwerb für Zecke der Biotopgestaltung sowie die Förderung von Schutzkonzepten einschließlich der notwendigen Voruntersuchungen sind entsprechend der Vorgaben des GAK-Rahmenplanes möglich.
Antragsberechtig sind:
- Gemeinden und Gemeindeverbände (Landkreise)
- gemeinnützige juristische Personen (z.B. Naturschutzvereine, LPV)
- landwirtschaftliche Betriebe oder andere Landbewirtschafter (hier kein Grunderwerb, jedoch investive Maßnahmen förderbar)
Stichtag für das kommende Antragsjahr ist der 31. Januar des Antragsjahres.
Sollte Ihnen eine vollständige Antragstellung bis zum Stichtag nicht möglich sein, übersenden Sie bitte eine kurze Projektskizze, aus der folgende Punkte hervorgehen:
- Wer wird den Antrag stellen?
- Welche Maßnahmen sind vorgesehen? Was ist das Ziel? Grunderwerb ja/nein?
- Wo soll das Projekt stattfinden?
- Welche Projektlaufzeit ist geplant? (im Regelfall max. 3 Jahre)
- Wie hoch ist der geschätzte Kostenrahmen?
Bei begrenzten Haushaltsmitteln werden die zum Stichtag vorliegenden Anträge und Projektskizzen zur Priorisierung der Vorhaben verwendet. Diese orientiert sich an folgenden fachlichen Kriterien:
- Beiträge zur Erreichung der Erhaltungsziele eines NATURA 2000-Gebiets
- Beiträge zur Erreichung der Schutzziele eines Naturschutzgebiets
- Beiträge zur Erreichung der Ziele von landesweiten Artenhilfskonzepten
- Beiträge zur Umsetzung der hessischen Biodiversitätsstrategie durch die Förderung von Arten oder Lebensräumen der „Hessenliste“.
Beachten Sie bitte: Auch im laufenden Jahr können noch Anträge entgegengenommen werden, über die je nach Mittelverfügbarkeit entschieden wird. Eine vorherige Kontaktaufnahme zur grundsätzlichen Einschätzung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens ist in jedem Fall empfehlenswert.
Für weitere Information sowie Antragsunterlagen beachten Sie bitte auch die Internetpräsentation des Regierungspräsidiums Darmstadt.