Jagdhund in Nahaufnahme

Das Nachsuchenwesen in Hessen

Unter Nachsuche versteht man das Suchen, Aufspüren und gegebenenfalls Erlegen von verletztem oder bereits totem Wild bei einer Jagd oder einem Wildunfall mit Hilfe eines zugelassenen und geprüften Jagdhundes.

Lesedauer:5 Minuten

Wenn Sie uns einen Antrag auf Anerkennung übermitteln möchten, so können Sie dies zukünftig auch bequem per Mausklick über unser neues Antragsportal erledigen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme auch weiterhin per Mail oder Post.

Antragsportal

https://portal-civ-hel.ekom21.de/civ-hel.public/start.html?oe=00.00.HE.RP.KS.4.6&mode=cc&cc_key=NachsuchengespanneÖffnet sich in einem neuen Fenster

Wenn Sie bereits unser Antragsportal genutzt und/oder Sie persönliche Zugangsdaten per Mail erhalten haben, können Sie künftig sämtliche Änderungen bezüglich Ihrer Anerkennung über den folgenden Link mitteilen.
Auch Folgeanträge (weiteren Hund anmelden, Hund löschen…) können hierüber gestellt werden.

Änderungsportal

https://portal-civ-hel.ekom21.de/civ-hel.public/start.html?oe=00.00.HE.RP.KS.4.6&mode=cc&cc_key=NachsuchengespanneAenderungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Bei Fragen und Problemen rund um das Online-Portal wenden Sie sich bitte an nachsuchengespanne@rpks.hessen.de

Im Downloadbereich finden Sie Antworten auf mögliche Fragen im Zusammenhang mit dem (neuen und alten) Anerkennungsverfahren.

Tiere, die durch einen Wildunfall oder einen Streifschuss schwer, aber nicht tödlich verletzt wurden, gilt es im Sinne der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes schnellstmöglich zu erlegen um dem Wildtier unnötiges Leiden und weitere Qualen zu ersparen.

Das Nachsuchenwesen nimmt also sowohl im Zusammenhang mit Wildunfällen als auch bei der Jagdausübung einen wesentlichen Stellenwert ein. Das jagdethische Verständnis der Jägerschaft und die Waidgerechtigkeit ist stets Grundlage für ein Handeln im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Natur und Kreatur.

Das Nachsuchenwesen in Hessen ist vorbildlich organisiert und rechtlich so verankert, dass dem kranken oder verletzten Tier ohne bürokratische Hindernisse schnell Hilfe zu teil werden kann.

Dies spiegelt sich auch in der Neuregelung des § 27 des Hessischen Jagdgesetzes von 2011 wieder: Nachsuchen können seitdem ohne Voranmeldung bei den betroffenen Jagdausübungsberechtigten und damit ohne Zeitverzögerung auf praktikable Weise im Sinne der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes durchgeführt werden. Der Gesetzgeber trägt damit u.a. der Erkenntnis Rechnung, dass Schalenwild (Rot-, Dam-, Muffel-, Schwarz- und Rehwild) bei Schussverletzungen oft sehr weite Strecken durch mehrere Reviere zurücklegt. Für Nachsuchengespanne waren zuvor an den Reviergrenzen oft zeitraubende Rückfragen und Verzögerungen erforderlich. Dadurch wurde verletztes Wild oft nur schwer oder gar nicht gefunden.

Seit November 2013 erkennt diedafür zuständige Obere Jagdbehörde in Kassel Schweißhundgespanne an, die einschließlich einer Begleitperson mit Hund und unter Mitführung von Schusswaffen unabhängig der Grenzen von Jagdbezirken oder Hegegemeinschaften in Hessen Nachsuchen auf Schalenwild ohne Voranmeldung bzw. vorherige Genehmigung der Jagdausübungsberechtigten, in deren Jagdbezirk das kranke Stück Schalenwild eingewechselt ist, durchführen dürfen. Der tierschutzgerechten Nachsuche kann in der Praxis nun besser und vor allem schneller als bisher nachgekommen werden.

Bildcomposing: Jäger mit Jagdhund auf Spurensuche sowie GPS-Handyortung

Anerkennungsverfahren für Jagdbezirks- u. Hegegemeinschaftsübergreifende Nachsuchen:

Liegen die erforderlichen Voraussetzungen gemäß den Bestimmungen vor und haben sie die erforderlichen Unterlagen hierfür bei uns eingereicht, wird ihrem Antrag meist stattgegeben und sie werden in einer öffentlich einsehbaren Liste auf dieser Seite veröffentlicht.

Einzureichende Unterlagen

(siehe auch Downloadbereich):

Für Ihre Anerkennung reichen sie bitte nachfolgend zum Download bereitgestellte Antragsunterlagen bei uns – am besten digital per PDF- oder JPG-Datei ein.

  • schriftlicher oder elektronischer formloser Antrag

  • Kopie des gültigen Jagdscheins (Gültigkeit, Jagdschein-Nr. und ausstellende Behörde sind erkennbar)

  • Unterschriebene Einwilligung nach DSGVO

  • Kopie der Ahnentafel des Schweißhundes (sämtliche Seiten)

  • Kopie des Prüfungszeugnisses über eine bestandene Verbands-Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung im Sinne der im Downloadbereich veröffentlichten

  • ggf. Lautnachweis (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar)ggf. Nachweis über die Schussfestigkeit (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar)

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