Waldrand mit Hochsitz

Jagdabgabe-Förderrichtlinie

Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie über die Verwendung von Mitteln der Jagdabgabe und die Förderung von Projekten zur Unterstützung des Jagdwesens in Hessen vom 15. Mai 2021 (StAnz. 23/2021 S. 739) ist die Zuständigkeit für die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe zum 1. Juni 2021 auf das Regierungspräsidium Kassel übergegangen.

+++ Aktuelles +++

Mittel der Jagdabgabe stoßen auf große Nachfrage

Die Jagdförderung in Hessen erfreut sich wachsender Beliebtheit. Noch nie zuvor war das Antragsvolumen bei der Jagdförderstelle Bewilligungsbehörde des Regierungspräsidiums Kassel so hoch.

In den vergangenen Jahren konnten dank vorhandenem, über Jahre nicht verausgabten Abgabeaufkommen viele interessante Vorhaben bewilligt werden. Diese Mittel sind inzwischen erfolgreich in zahlreiche Projekte geflossen, die unmittelbar den hessischen Jägerinnen und Jägern zugutekommen. Erstmals kann jedoch nicht mehr jedes förderfähige Vorhaben gefördert werden, da das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt. In der Zukunft wird deshalb eine Abwägung und Priorisierung der Förderprojekte in enger Abstimmung mit dem Landesjagdbeirat und dem Landesjagdverband Hessen e.V. vorgenommen. Die obere Jagdbehörde entscheidet dann über jeden konkreten Antrag und wägt zwischen (und innerhalb) der unterschiedlichen Fördertatbeständen ab, um die Mittel transparent und fair im Interesse der Jägerschaft zu verteilen.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn nicht mehr jeder Antrag berücksichtigt werden kann. Abschließend weisen wir darauf hin, dass es keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe gibt, auch wenn der Antrag die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt und damit grundsätzlich förderfähig ist.

Auch künftig bleibt die Jagdförderung ein starkes Instrument, um jagdliche Vorhaben und Initiativen zu unterstützen. Eine Übersicht der bislang geförderten Projekte finden Interessierte auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel.

 

+++ Online Antragstellung ab 01.01.2024 +++

+++ Online Antragstellung ab 01.01.2024 +++

Die jagdliche Förderung in Hessen umfasst neun Förderbereiche für Projekte, die der Verwirklichung jagdrechtlicher Zielsetzungen dienen.

Auf dieser Seite finden Sie alle benötigten Unterlagen rund um die jagdliche Förderung in Hessen.

Fördermaßnahmen:Antrags-
fristen:
 
B. III. Nr. 1, 2, 3, 8: Forschung und Wissenschaft1. Mai1. Oktober
B. III. Nr. 4: Fort- und Weiterbildung1. Mai1. Oktober
B. III. Nr. 5: Jagdgebrauchshundewesen1. Mai--
B. III. Nr. 6: Jagdliches Schießwesen1. Mai--
B. III. Nr. 7: Förderung der Hegegemeinschaften1. Mai--
B. III. Nr. 9: Nachsuchenwesen1. Mai--

Die Förderanträge können entsprechend der Antragsfristen der voranstehenden Tabelle gestellt werden.

Wichtige Information zur Antragstellung:

Denke Sie bitte daran, Ihren Förderantrag frühzeitig bei unserer Behörde einzureichen, zum 1. Mai und für die Fördermaßnahmen B. III. 1, 2, 3, 4, und 8 zusätzlich bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres.

Ihr Maßnahmenbeginn sollte mindestens 4 Wochen nach Antragsfrist liegen, da eine kurzfristige Antragsprüfung gerade zum 01. Mai eines jeden Jahres aufgrund der sehr hohen Antragseingänge nicht immer gewährleistet werden kann. Je früher Ihr Antrag vor Antragsfrist bei der Bewilligungsstelle eingeht, desto besser die Aussichten auf ein zeitnahe Bearbeitung.

 

B. III. Nr. 1, 2, 3, 8: Forschung und Wissenschaft

Gefördert werden Lebensraumgutachten, die wildbiologische- und ökologische Forschung, die Erfassung von Wildbeständen sowie die Forschung zur Historie des Jagdwesens. (Downloads: Antrag "Forschung und Wissenschaft", Merkblatt "Forschung und Wissenschaft")

Bitte beachten Sie: Sollte Ihre geplante Maßnahme vor dem 1. Mai stattfinden, stellen Sie Ihren Antrag bereits zum 1. Oktober des Vorjahres

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B. III. Nr. 4: Fort- und Weiterbildung

Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Jägerschaft hinsichtlich der Hege und der Jagdausübung. (Downloads: Antrag "Fort- und Weiterbildung", Merkblatt "Fort- und Weiterbildung", Anlage 1 "Teilnehmerliste")

Bitte beachten Sie: Sollte Ihre geplante Maßnahme vor dem 1. Mai stattfinden, stellen Sie Ihren Antrag bereits zum 1. Oktober des Vorjahres

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B. III. Nr. 5: Jagdgebrauchshundewesen

Gefördert wird die Teilnahme von hessischen Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber an Jagdgebrauchshundeprüfungen zur Erlangung der Brauchbarkeit im Sinne der BPO-Hessen. (Downloads: Antrag "Jagdgebrauchshundewesen", Merkblatt "Jagdgebrauchshundewesen")

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B. III. Nr. 6: Jagdliches Schießwesen

Gefördert wird der Neu- bzw. Ausbau, die Ertüchtigung sowie die Instandsetzung der Schießstätten des jagdlichen Schießwesens in Hessen. (Downloads: Antrag "Jagdliches Schießwesen", Merkblatt "Jagdliches Schießwesen")

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B. III. Nr. 7: Förderung der Hegegemeinschaften

Für die Antragstellung zur Förderung der Hegegemeinschaften sind federführend die Unteren Jagdbehörden zuständig. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die für Sie zuständige Untere Jagdbehörde.

Beginnend mit der Antragstellung zum 1. Mai 2024 gelten neue Antragsdokumente: Wenn Sie einen Antrag auf Förderung für die Durchführung von revierübergreifenden Jagden nach Abschnitt B. Ziff. III. Nr. 7 a. stellen möchten, verwenden Sie bitte Antrag Hegegemeinschaften Jagden. Wenn Sie einen Antrag auf Förderung für die Taxation von Niederwild nach Abschnitt B. Ziff. III. Nr. 7 b. stellen möchten, verwenden Sie bitte Antrag Hegegemeinschaften Taxation.

In den Downloads steht für Sie eine Excel-Tabelle zur Dokumentation der Reisekosten im Rahmen der Niederwildtaxation bereit. Sie trägt den Namen „Reisekostendokumentation Niederwildtaxation“.

B. III. Nr. 9: Nachsuchenwesen

Gefördert werden die in Hessen landesweit anerkannten Nachsuchenführerinnen und Nachsuchenführer anhand der im Vorjahr durchgeführten Anzahl an Nachsuchen. (Downloads: Antrag "Nachsuchenwesen", Merkblatt "Nachsuchenwesen", Anlage 2-1 "Nachsuchenbericht", Anlage 2-2 "Ausgabenübersicht")

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