Neue Jagdförderrichtlinie ab dem 10. März 2026!
Ab dem 10. März 2026 tritt die neue Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Jagdabgabe (StAnz. 11/2026 S. 251) in Kraft. Die Förderrichtlinie steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Die Antragstellung ist bis zum 1. Mai möglich. Für NachsuchenführerInnen und Hegegemeinschaften gilt im Jahr 2026 eine abweichende Antragsfrist bis zum 30. April (vgl. Nr. 2.3 und 2.8 i.V.m. Nr. 6.2.2. Satz 2 der o.g. Förderrichtlinie)!
Bitte stellen Sie Ihren Förderantrag mittels unserer Online-Anträge. Dieses Jahr werden letztmalig schriftliche Förderanträge akzeptiert.
Hegegemeinschaften können Ihre Förderanträge letztmalig bei der für sie zuständigen Unteren Jagdbehörde einreichen. Bitte verwenden Sie dazu die Anträge, die in den Downloads bereitgestellt werden. Soll ein Antrag nach 2.8.1. (Verwaltungskosten) der o.g. Förderrichtlinie gestellt werden, muss dies schriftlich vermerkt werden.
Es stehen zurzeit noch nicht für alle Fördertatbestände geeignete schriftliche oder elektronische Anträge zur Verfügung. Bitte nutzen Sie einen für Sie passenden Antrag. Über den Inhalt kann Ihr Förderantrag zugeordnet werden. Die Nutzung eines falschen Antragsdokuments führt nicht zu einer Ablehnung des Förderantrags.
Die bestehenden Online-Anträge werden zeitnah aktualisiert. Die Links zu den neuen Online-Anträge werden ebenfalls auf dieser Homepage veröffentlicht.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mittel der Jagdabgabe stoßen auf große Nachfrage
Die Jagdförderung in Hessen erfreut sich wachsender Beliebtheit. Noch nie zuvor war das Antragsvolumen bei der Jagdförderstelle Bewilligungsbehörde des Regierungspräsidiums Kassel so hoch.
In den vergangenen Jahren konnten dank vorhandenem, über Jahre nicht verausgabten Abgabeaufkommen viele interessante Vorhaben bewilligt werden. Diese Mittel sind inzwischen erfolgreich in zahlreiche Projekte geflossen, die unmittelbar den hessischen Jägerinnen und Jägern zugutekommen. Erstmals kann jedoch nicht mehr jedes förderfähige Vorhaben gefördert werden, da das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt. In der Zukunft wird deshalb eine Abwägung und Priorisierung der Förderprojekte in enger Abstimmung mit dem Landesjagdbeirat und dem Landesjagdverband Hessen e.V. vorgenommen. Die obere Jagdbehörde entscheidet dann über jeden konkreten Antrag und wägt zwischen (und innerhalb) der unterschiedlichen Fördertatbeständen ab, um die Mittel transparent und fair im Interesse der Jägerschaft zu verteilen.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn nicht mehr jeder Antrag berücksichtigt werden kann. Abschließend weisen wir darauf hin, dass es keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe gibt, auch wenn der Antrag die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt und damit grundsätzlich förderfähig ist.
Auch künftig bleibt die Jagdförderung ein starkes Instrument, um jagdliche Vorhaben und Initiativen zu unterstützen. Eine Übersicht der bislang geförderten Projekte finden Interessierte auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel.