Die jagdliche Förderung in Hessen umfasst neun Förderbereiche für Projekte, die der Verwirklichung jagdrechtlicher Zielsetzungen dienen.
Auf dieser Seite finden Sie alle benötigten Unterlagen rund um die jagdliche Förderung in Hessen.
Fördermaßnahmen: |
Antrags- |
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B. III. Nr. 1, 2, 3, 8: Forschung und Wissenschaft | 1. Mai | 1. Oktober |
B. III. Nr. 4: Fort- und Weiterbildung | 1. Mai | 1. Oktober |
B. III. Nr. 5: Jagdgebrauchshundewesen | 1. Mai | -- |
B. III. Nr. 6: Jagdliches Schießwesen | 1. Mai | -- |
B. III. Nr. 7: Förderung der Hegegemeinschaften | 1. Mai | -- |
B. III. Nr. 9: Nachsuchenwesen | 1. Mai | -- |
Die Förderanträge können entsprechend der Antragsfristen der voranstehenden Tabelle gestellt werden.
B. III. Nr. 1, 2, 3, 8: Forschung und Wissenschaft
Gefördert werden Lebensraumgutachten, die wildbiologische- und ökologische Forschung, die Erfassung von Wildbeständen sowie die Forschung zur Historie des Jagdwesens. (Downloads: Antrag "Forschung und Wissenschaft", Merkblatt "Forschung und Wissenschaft")
B. III. Nr. 4: Fort- und Weiterbildung
Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Jägerschaft hinsichtlich der Hege und der Jagdausübung. (Downloads: Antrag "Fort- und Weiterbildung", Merkblatt "Fort- und Weiterbildung", Anlage 1 "Teilnehmerliste")
B. III. Nr. 5: Jagdgebrauchshundewesen
Gefördert wird die Teilnahme von hessischen Jagdscheininhaber/innen an Jagdgebrauchshundeprüfungen zur Erlangung der Brauchbarkeit im Sinne der BPO-Hessen. (Downloads: Antrag "Jagdgebrauchshundewesen", Merkblatt "Jagdgebrauchshundewesen")
B. III. Nr. 6: Jagdliches Schießwesen
Gefördert wird der Neu- bzw. Ausbau, die Ertüchtigung sowie die Instandsetzung der Schießstätten des jagdlichen Schießwesens in Hessen. (Downloads: Antrag "Jagdliches Schießwesen", Merkblatt "Jagdliches Schießwesen")
B. III. Nr. 7: Förderung der Hegegemeinschaften
Für die Antragstellung ( Anlage 1) zur Förderung der Hegegemeinschaften sind federführend die Unteren Jagdbehörden zuständig. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die für Sie zuständige Untere Jagdbehörde.
Die erstmalige Antragstellung für die Durchführung und Koordination von gemeinschaftlichen, revierübergreifenden Jagden nach der neuen Richtlinie kann bis zum 1. Mai 2022 erfolgen. Die erstmalige Antragstellung zur Niederwildtaxation kann erst nach ordnungsgemäßer Durchführung zum 1. Mai 2023 erfolgen. (Downloads: Anlage 1)
B. III. Nr. 9: Nachsuchenwesen
Gefördert werden die in Hessen landesweit anerkannten Nachsuchenführer/innen anhand der im Vorjahr durchgeführten Anzahl an Nachsuchen. (Downloads: Antrag "Nachsuchenwesen", Merkblatt "Nachsuchenwesen", Anlage 2-1 "Nachsuchenbericht", Anlage 2-2 "Ausgabenübersicht")