Frau in Jägerausrüstung mit Gewehr auf Hochsitz stehend.

Die Jägerprüfung in Hessen – das „grüne Abitur“

Bürgerinnen- und Bürgerinformation zur Jägerprüfung in Hessen.

Lesedauer:2 Minuten

 

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Die Jägerprüfungen werden in Hessen nach der Hessischen Jagdverordnung (HJagdV) durchgeführt. Das Bestehen der Prüfung ist die Grundvoraussetzung zur Erteilung des Jagdscheins. In der Jägerprüfung werden die folgenden vier Inhalte geprüft: Wildbiologie, Jagdbetrieb, Waffen und Recht. Sie beinhaltet eine jagdliche Schießprüfung, einen schriftlichen Teil und einen praktisch-mündlichen Teil. Die Prüfungsfragen sind landesweit einheitlich und können unter „Downloads“ eingesehen werden.

Für die Organisation und die Durchführung der Jägerprüfung ist das Regierungspräsidium in Kassel zuständig. Die Prüfung selbst wird von einem Jägerprüfungsausschuss abgenommen, der von der OJB berufen wird.

Die Anmeldung zur Jägerprüfung erfolgt je nach Wohnort bei der zuständigen unteren Jagdbehörde (UJB). Die Prüfung findet in Hessen zwei Mal jährlich statt und dauert mehrere Tage. Die umfangreichen Kenntnisse erwerben die angehenden Jägerinnen und Jäger in einem Vorbereitungskurs zur Jägerprüfung. Diejenigen, die das „grüne Abitur“ schließlich geschafft haben, haben dann noch drei Jahre als „Jungjägerin und Jugendjäger“ vor sich, in denen sie von erfahrenen Jägerinnen und Jäger lernen und bei zahlreichen Reviergängen Jagdpraxis erlangen. Erst dann besteht die Berechtigung, ein Jagdrevier zu pachten. Verpachtende sind Eigenjagdbesitzende mit mindestens 75 ha arrondierter Fläche und Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die kraft Gesetzes in Jagdgenossenschaften zusammengeschlossen sind.

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