Im Jahr 2017 hat das Land die Anerkennungsprämie nun auch auf die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in den Einheiten und Einrichtungen desKatastrophenschutzesausgedehnt, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 gilt, geschaffen.
Mit dieser Prämie soll das wertvolle Engagement der rund 74.000 ehrenamtlichen Einsatzkräfte, hiervon 26.000 im Regierungsbezirk Kassel, anerkannt werden. Hiermit unterstreicht das Land Hessen die Wertschätzung für die unersetzliche Tätigkeit der Einsatzkräfte in ihren Feuerwehren, in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes in Hessen.
Höhe der Anerkennungsprämie
Die Anerkennungsprämie wird gestaffelt nach Dienstzeit in der Einsatzabteilung in jeweils 10-jährigem Abstand vergeben. Nach 10 Jahren aktiver Dienstzeit wird eine Prämie von 250 €, nach 20 Jahren von 400 €, nach 30 Jahren von 600 € und nach 40 Jahren von 1.000 € ausgezahlt.
Voraussetzung für den Erhalt der Anerkennungsprämie ist eine aktive und pflichttreue Dienstzeit in einer Einsatzabteilung bzw. Ehren- und Altersabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr oder in einer anerkannten Einheit und Einrichtung des Katastrophenschutzes. Sie wird vom Land Hessen verliehen und ausgezahlt.
Verfahren
Die Anträge für ihre Feuerwehrangehörigen werden über die Kommunen gestellt. Für die Helferinnen und Helfer der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind die jeweiligen Ortsverbände der Hilfsorganisationen bzw. des THW antragsberechtigt. Ab dem 01.01.2021 können Anträge ausschließlich auf elektronischem Wege unter Verwendung des dafür durch das Land Hessen bereitgestellten Online-Portals gestellt werden.
Anträge auf Verleihung einer Anerkennungsprämie für ein Kalenderjahr sollen spätestens bis zum 31. März des Folgejahres gesammelt pro Gemeinde bzw. Einheit oder Einrichtung des Katastrophenschutzes digital gestellt werden.
Die Antragstellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen auf dem Postweg unter Verwendung des Formblattes möglich. Das Formblatt sowie der Erlass können auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Der Antrag soll spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Verleihung gestellt werden.
Das Regierungspräsidium prüft die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben, erstellt die Urkunden und zahlt die Prämie nach Erhalt der Bankverbindungsdaten per Überweisung direkt an den Prämienempfänger aus.
Die Urkunde soll bei einem angemessenen und würdigen Anlass überreicht werden. Dies soll in Anbetracht der Bedeutung der Verleihung im Regierungsbezirk Kassel durch den Kreisbrandinspektor (oder dessen Vertreter) gemeinsam mit dem Gemeindevorstand/Magistrat der Wohnsitzgemeinde erfolgen, kann aber auch durch einen Vertreter des Regierungspräsidiums oder des Innenministeriums vorgenommen werden. Als würdiger Anlass kommen zum Beispiel folgende Veranstaltungen in Betracht: Gemeinsame Jahreshauptversammlungen, Feuerwehrjubiläen, Verbandsversammlungen sowie örtliche bzw. kreisweite Ehrenamtsveranstaltungen.