Feuerwehrfrau im Einsatz, Löschsituation mit Wasserschlau.

Brandschutz

Der Brandschutz und die Allgemeine Hilfe sind im Grundsatz Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden.

Lesedauer:8 Minuten

Schon gewusst?
In Hessen gibt es sieben Berufsfeuerwehren mit rund 1.900 Feuerwehrbeamtinnen/–beamten, 55 anerkannte Werkfeuerwehren mit ca. 3.100 Werkfeuerwehrangehörigen. Die Freiwilligen Feuerwehren hingegen treten mit einer Stärke von rund 72.000 ehrenamtlich engagierten Frauen und Männern auf.

Dem Regierungspräsidium Kassel obliegen gegenüber den Landkreisen, Gemeinden und Städten die im Hessischen Brand-und Katastrophenschutzgesetz festgelegten Aufgaben. Hierunter gehören insbesondere Aufsichts- und Weisungsbefugnisse. Eine wichtige Rolle spielt hierbei auch die Beratung in brandschutztechnischen Angelegenheiten sowie die Unterstützung im Bereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.

Der Kontakt zu den Freiwilligen Feuerwehren und deren ehrenamtlichen Helfern steht hierbei immer wieder im Vordergrund. Dies wird auch in Zukunft eine bedeutsame und zentrale Aufgabe des Regierungspräsidiums Kassel darstellen. Eine besondere Herausforderung wird aufgrund des demographischen Wandels der Erhalt aller Freiwilligen Feuerwehren sein. Aufgrund dessen ist es den Mitarbeitern des Regierungspräsidiums von großer Bedeutung, weiterhin die konstruktive Zusammenarbeit mit den Landkreisen, Gemeinden und Städten des Regierungsbezirkes Kassel zu erhalten, pflegen und zu stärken.

Foto der Siegermannschaft: Korbach-Goldhausen II

Brandschutz

Feuerwehrleistungsübungen 2023 auf Bezirksebene

Themen

Das Dezernat 43 überprüft im gesamten Regierungsbezirk die Ausrüstung, Anlagen, Einrichtungen sowie die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren. Weiterhin berät das Regierungspräsidium bei allen Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe. Außerdem wirkt es bei der Gewährung von Landeszuwendungen für feuerwehrtechnische Ausrüstungen und Einrichtungen mit.

In den Zuständigkeitsbereich fällt weiterhin die Anordnung und Prüfung der Werkfeuerwehren in Betrieben mit einer erhöhten Brandgefahr oder einer anderen besonderen Gefahrenquelle. Außerdem zählen die Zuweisungen von Einsatzbereichen auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Schienenwegen zum Aufgabengebiet des Regierungspräsidiums.

Das Dezernat 43 stellt bei der Aufgabenbewältigung immer wieder die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten in den Vordergrund. Nur gemeinsam können gute und für die Allgemeinheit zielbringende Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden.

Selbstverständlich achtet das Regierungspräsidium bei der Aufgabenbewältigung auf die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen rund um den Brandschutz in Hessen. Hierbei ist besonders das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu erwähnen.

Vorbeugender Brandschutz

Das Regierungspräsidium ist Ansprechpartner in allen Fragen des baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutzes. Das Dezernat43 berät und unterstützt die Mitarbeiter der unteren Brandschutzdienststellen der Landkreise.

Bei Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, wie beispielsweise die Errichtung von Mastställen oder Industrieanlagen, erarbeitet das Dezernat 43 brandschutztechnische Stellungnahmen.

Darüber hinaus übt das Regierungspräsidium die Fachaufsicht bei Gefahrenverhütungsschauen aus. Bei besonderen Betrieben und Gebäuden wirkt es außerdem bei der Durchführung mit.

Das Land Hessen weiß das Engagement aller Feuerwehrangehörigen zu schätzen. Es ist eine der wichtigsten Säulen der heutigen Gesellschaft. Der Brandschutz und die Allgemeine Hilfe werden größtenteils durch freiwillige Helferinnen und Helfer sichergestellt. Dies stellt ein System dar, welches im Lande Hessen von großer und wichtiger Bedeutung ist. Mit dem Brandschutzehrenzeichen soll dieses freiwillige und wertvolle Engagement gewürdigt werden. Im Folgenden werden die verschiedenen Ehrungsmöglichkeiten sowie deren Voraussetzungen aufgezeigt.

Brandschutzehrenzeichen am Bande in Silber bzw. Gold sowie Sonderstufe
Voraussetzungen für die Verleihung des Silbernen und Goldenen Brandschutzehrenzeichens am Bande für mindestens 25-jährige oder mindestens 40-jährige Dienstzeit sind die Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr und eine sich über den ganzen Zeitraum erstreckende, aktive und pflichttreue Dienstzeit. Das Goldene Brandschutzehrenzeichen am Bande (Sonderstufe) kann für eine mindestens 50-jährige aktive, pflichttreue Dienstzeit in einer Freiwilligen Feuerwehr verliehen werden.
Eine Unterbrechung der Dienstzeit ist hierbei unschädlich, insofern die Voraussetzung für die jeweils erforderliche aktive Dienstzeit erfüllt ist.

Goldene Ehrennadel
Die Goldene Ehrennadel kann an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr verliehen werden, wenn diese nach mindestens 20 Jahren aktiver, pflichttreuer Dienstzeit in der Freiwilligen Feuerwehr aus der Einsatzabteilung ausscheiden und in die Ehren- und Altersabteilung übertreten bzw. übergetreten sind. Damit soll nicht nur das langjährige Engagement gewürdigt werden, sondern auch die Bereitschaft, sich nach dem aktiven Einsatzdienst weiterhin für die Feuerwehr zu engagieren.

Bronzenes Brandschutzverdienstzeichen am Bande
Bislang war die erste Ehrung, die ehrenamtlich Aktive erhalten konnten, das Silberne Brandschutzverdienstzeichen. Für diese Ehrung war jedoch überörtliches ehrenamtliches Engagement erforderlich. Mit dem Bronzenen Brandschutzverdienstzeichen am Bande können nun auch Ehrenamtliche geehrt werden, die ihr langjähriges Engagement vor allem auf Stadt- oder Gemeindeebene erbracht haben.

Silbernes Brandschutzverdienstzeichen am Bande für besondere Verdienste
Die Verdienste, die durch Verleihung des Brandschutzehrenzeichens anerkannt werden sollen, können sowohl theoretischer als auch praktischer Natur sein. Daher kommt eine Verleihung auch für wissenschaftliche Leistungen, die der Weiterentwicklung der Brandschutztechnik dienen, sowie für Verdienste um die Brandschutzorganisation und die Brandschutzforschung in Betracht. Die Verdienste müssen nicht unbedingt von überörtlicher Bedeutung sein. Sie können sich auch auf den Brandschutz oder die Brandschutzorganisation einer oder mehrerer Gemeinden beschränken.

Goldenes Brandschutzverdienstzeichen am Bande für hervorragende Verdienste
Die Leistungen müssen über einen längeren Zeitraum erbracht worden sein. Sie müssen weiterhin eine überörtliche Bedeutung haben. Hiernach kommen für eine Auszeichnung insbesondere solche Personen in Betracht, denen erhebliche Verdienste um den Brandschutz von größeren Gebieten, wie z. B. eines Landkreises oder des Regierungsbezirks, zukommen.

Silbernes Brandschutzverdienstzeichen als Steckkreuz
Voraussetzung hierfür ist, dass die Tätigkeit des Auszuzeichnenden zu einer wesentlichen Verbesserung des Brandschutzes im Lande Hessen beigetragen hat. Die Verleihung ist ebenfalls möglich, wenn der Auszuzeichnende durch besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Brandbekämpfung oder bei sonstigen Einsätzen in Erscheinung getreten ist.
Die Leistungen oder Verdienste müssen hiernach so außergewöhnlich sein, dass ihre Anerkennung und Würdigung durch Verleihung von Brandschutzehrenzeichen am Bande weder ausreicht noch angemessen ist.

Goldenes Brandschutzverdienstzeichen als Steckkreuz
Diese Verleihung erfolgt bei besonders mutigem und entschlossenem Verhalten. Das bedeutet, dass sich der Auszuzeichnende unter erheblicher Gefahr für Leib und Leben durch besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Brandbekämpfung oder bei sonstigen Einsätzen der Feuerwehren ausgezeichnet hat. Auch kommen Personen in Betracht, die hervorragende Verdienste um den hessischen Brandschutz auf Landes- und Bundesebene erbracht haben.

Ehrenplakette
Die Ehrenplakette kann an Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren, aber auch Feuerwehr-Fördervereinen für ein 100-, 125-, 150- oder 175-jähriges Jubiläum verliehen werden. Die Verleihung ist rückwirkend für Jubiläen ab 1. Januar 2012 möglich.
Mit der Ehrenplakette werden die langjährigen Verdienste von Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren, aber auch Feuerwehr-Fördervereinen, die die Feuerwehr vor Ort unterstützen, gewürdigt.

Die jeweiligen Erlasse sowie Vordrucke zur Beantragung einer Ehrung finden Sie auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport

„Fantasie haben heißt nicht, sich etwas auszudenken; es heißt, sich aus den Dingen etwas zu machen.“ – Thomas Mann

Die Welt verändert sich stetig und die Feuerwehr mit ihr - das sollte sie zumindest. Vor allem in Zeiten, in denen Flexibilität und digitales Handeln wichtiger denn je zu sein scheinen.
Doch wie passen Flexibilität, Digitalisierung und Freiwillige Feuerwehr zusammen? Wie wird eine so wichtige Aufgabe, die der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dient und auf ehrenamtlicher Ausführung basiert, vermittelt? Und das so, dass Handlungsabläufe jederzeit, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, mit ordentlich Manpower (und Womanpower) abrufbar sind?
Fest steht, dass es keine allgemeingültige Antwort auf diese und ähnliche weitere Fragen gibt.

Fest steht aber auch, dass das Regierungspräsidium Kassel in der Funktion als Beraterin in Sachen Brandschutz keineswegs nach dem Prinzip „Fire Fighting“ darauf reagieren möchte.

Zukunft und Innovation in den Feuerwehren

Mit einem Bein bereits in der Zukunft, mit dem anderen noch in der Gegenwart: So ungefähr könnte die neue Funktion der Zukunfts- und Innovationsbeauftragten beschrieben werden. Die Prüfung neuer Einsatzmittel und Taktiken, die Vereinheitlichung von Konzepten zur Aus- und Fortbildung und auch die voranschreitende Digitalisierung sind Themenbereiche, mit denen sie sich zukünftig eindringlich beschäftigen wird.

Neben materiellen Dingen gilt es in erster Linie aber auch den Faktor Mensch nicht aus den Augen zu verlieren. Denn die neuste und beste technische Ausstattung hat nur einen geringen Nutzen, wenn wir nicht auf ehrenamtlich engagierte Personen zurückgreifen können, die die zur Verfügung gestellten Mittel bedienen, anwenden und damit lernen.

Wie sind also Familie, Beruf und Ehrenamt zukünftig zu vereinen? Wie können wir Diversität fördern, Nachwuchs und Mitglieder gewinnen und halten? Darauf will die Zukunfts- und Innovationsbeauftragte die passenden Antworten finden.

Die Lösung

Offenheit, Vielseitigkeit und Tatendrang.

Die Einrichtung eines Zukunfts- und Innovationswesens für die Feuerwehren NordOstHessens ist sicherlich nicht allein des Rätsels Lösung, wenn wir uns der Komplexität des Ehrenamts Feuerwehr einmal bewusst werden. Nichtsdestotrotz ist es ein Anfang und ein Schritt in eine zukunftsweisende Richtung, mit Fokus auf die Wertschätzung des unverzichtbaren Engagements* von aktuell ca. 24.000 ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und –männern in NordOstHessen.

„Eine Idee muss Wirklichkeit werden können, oder sie ist nur eine eitle Seifenblase.“ – Berthold Auerbach

Das Zukunfts- und Innovationswesen für die Freiwilligen Feuerwehren liegt dem Regierungspräsidium Kassel am Herzen. Um dieser Herzensangelegenheit gerecht zu werden, ist es von großer Bedeutung, zukunftsorientierte Ideen an der Basis, also in den Feuerwehren, entstehen zu lassen und der Basis auch das entsprechendes Gehör zu schenken.
Deshalb bietet das Dezernat Brand- und Katastrophenschutz des Regierungspräsidiums Kassel den Feuerwehren NordOstHessens die Möglichkeit, sich aktiv an der Zukunftsgestaltung der Feuerwehren zu beteiligen. Unter feuerwehrzukunft@rpks.hessen.de werden daher gerne Anregungen und Wünsche entgegen genommen.