Wasserrahmenrichtlinie

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WRRL-Zielsetzung

Die seit Ende des Jahres 2000 geltende europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert den sogenannten „guten Zustand“ für das Grundwasser und die Oberflächengewässer.

Auch in Hessen befinden sich zahlreiche Gewässer noch nicht in einem guten Zustand. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme, der Ergebnisse der Gewässerüberwachung, der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen, der Defizitanalyse und der konkreten Bewirtschaftungsziele wurde ein für Hessen spezifischer Bewirtschaftungsplan sowie ein erstes Maßnahmenprogramm für den Bewirtschaftungszyklus 2009 - 2015 erarbeitet. Der zweite Bewirtschaftungszyklus erstreckte sich von 2015 – 2021. Aktuell befinden sich Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm im 3. Bewirtschaftungszyklus 2021 - 2027.
Entsprechend der gesetzlichen Grundlagen wurden diese nach Abschluss des erforderlichen Beteiligungsverfahrens wiederum festgestellt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Sie sind damit für alle Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger verbindlich, stellen für die Jahre bis 2027 eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Wasserwirtschaft dar und schaffen die Voraussetzungen für die Erreichung der von der WRRL vorgegebenen Ziele.

Das 2011 begonnene Beratungsprogramm des Landes zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern wird bis 2027 fortgesetzt.

Für die im 3. Bewirtschaftungsplan ausgewiesenen WRRL-Maßnahmenräume (Gebiete mit einem höheren Belastungspotential) wird ab dem Jahr 2022 das Beratungsangebot der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung als ergänzende Maßnahme des Maßnahmenprogramms fortgeführt. Diese Beratung wird den Landwirtinnen und Landwirten aufbauend auf der flächendeckenden Grundberatung durch den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) angeboten.
Zielsetzung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper. Die Inhalte der Beratung sollen hinsichtlich eines ganzheitlicheren Ansatzes zum gewässerschützend durchgeführten Humusaufbau sowie zu den Fruchtfolgen und zum Anbau von Zwischenfrüchten vertieft werden.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe. Landwirtinnen und Landwirte, die innerhalb der festgelegten Maßnahmenräume wirtschaften, profitieren von einzelbetrieblichen und Gruppenberatungsangeboten. Die entstehenden Beratungskosten sowie die Kosten für beratungsbegleitende Maßnahmen (z.B. Bodenanalysen) werden vom Land Hessen übernommen.
Darüber hinaus wird innerhalb der WRRL-Maßnahmenräume eine Erosionsschutzberatung angeboten. Zielsetzung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen sowie die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie.
Die Regierungspräsidien haben die Beratungsleistung für den Zeitraum ab 2022 EU-weit neu ausgeschrieben und an unterschiedliche Beratungsinstitutionen vergeben. Für den Beratungszeitraum ab 2022 wurden kleine Maßnahmenräume zu größeren zusammengefasst, sodass es im Regierungsbezirk Kassel aktuell 11 Maßnahmenräume gibt. Die neuen Maßnahmenräume untergliedern sich in sog. Teilbereiche, die den alten Maßnahmenräumen größtenteils entsprechen. Darüber hinaus wurde ein Modulkonzept entwickelt, das ab 2022 einheitlich in ganz Hessen in der WRRL-Beratung angewandt werden soll, um einen einheitlichen Beratungsstandard zu gewährleisten und die Beratung, noch mehr als bisher, in die Fläche zu bringen.

Zuständigkeitsbereich Kassel:
Region: Stadt Kassel, Landkreis Kassel, Landkreis Schwalm-Eder, Landkreis Waldeck-Frankenberg
E-Mail: Dezernat31-1@rpks.hessen.de

Name des WRRL-Maßnahmenraumes Teilbereiche des WRRL-Maßnahmenraumes
KS_1 Guxhagen und Umgebung, Malsfeld
KS_2 Untere Schwalm, Schwalm-Knüll
KS_3 Kassel-Nord
KS_4 Korbach-Nord
KS_5 Korbach-Süd
KS_6 Bad Wildungen-Edertal-Bad Zwesten, Balhorn-Martinhagen
KS_7 Oberes Edertal, Frankenberg-Frankenau-Gemünden-Haina

Zuständigkeitsbereich Bad Hersfeld:
Region: Landkreis Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis Werra-Meißner
E-Mail: Dezernat31-2@rpks.hessen.de

Name des WRRL Maßnahmenraumes Teilbereiche des WRRL-Maßnahmenraumes
HEF_1 Witzenhausen, Waldkappel, Werratal
HEF_2 Bad Hersfeld-Ludwigsau-Neuenstein, Bebra-Nentershausen-Wildeck, Baunetal, Burghaun-Hünfeld
HEF_3 Fulda-Flieden-Kalbach-Neuhof-Großenlüder-Eichenzell, Künzell-Dipperz-Petersberg, Hofbieber-Nüsttal, Tann (Rhön), Ebersburg-Eichenzell-Gersfeld-Poppenhausen
HEF_4 Nord-Osthessisches Bergland

Die seit Ende des Jahres 2000 geltende europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert den sogenannten „guten Zustand“ für die Oberflächengewässer und das Grundwasser. Auch in Hessen befinden sich zahlreiche Gewässer noch nicht in einem guten Zustand. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme, der Ergebnisse der Gewässerüberwachung, der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen, der Defizitanalyse und der konkreten Umweltziele wurde ein für Hessen spezifischer Bewirtschaftungsplan (inkl. Maßnahmenprogramm) erarbeitet und intensiv mit der Öffentlichkeit diskutiert.
Entsprechend des Hessischen Wassergesetzes wurde der Bewirtschaftungsplan festgestellt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Er ist damit für alle Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger verbindlich, stellt für die kommenden Jahren eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Wasserwirtschaft dar und schafft die Voraussetzung für die Erreichung der von der Wasserrahmenrichtlinie vorgegebenen Ziele.
Zur Behebung der bestehenden Defizite enthält das Maßnahmenprogramm grundlegende und ergänzende Maßnahmen. Die grundlegenden Maßnahmen entsprechen den zu erfüllenden Mindestanforderungen und beinhalten im Wesentlichen die Umsetzung von bestehenden gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften. Im Maßnahmenprogramm wird die Wirkung der grundle¬genden Maßnahmen auf die vorliegenden Defizite abgeschätzt. Nach dieser Wirkungsabschätzung lassen sich die Ziele der WRRL allein durch Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen nicht erreichen, so dass im hessischen Maßnahmenprogramm zusätzlich ergänzende Maßnahmen aufgenommen wurden. Das Land Hessen hat das Ziel, bis zum Jahr 2027 alle Wasserkörper in einen guten Zustand zu bringen.

Wesentliche Ansatzpunkte des WRRL-Maßnahmenprogramms
Die Ergebnisse aus dem Monitoring zur Umsetzung der EU-WRRL bezüglich der stofflichen Belastungen zeigen vor allem Handlungsbedarf wegen erhöhter Trophie- und Saprobiewerte.
Im Einzelnen bedeutet dies:
• Reduzierung der P – Einträge aus Abwasseranlagen
• Punktuelle Reduzierung der organischen Belastung zur Verbesserung der Saprobie
• Reduzierung sonstiger Belastungen im Einzelfall (Pflanzenschutzmittel, Temperatur, Schwermetalle, …).

Weitere Belastungsschwerpunkte, die zur Zielverfehlung „guter Zustand“ beitragen können, sind die morphologischen Veränderungen z.B. durch Gewässerausbauten der Vergangenheit und die Abflussregulierungen bzw. Stauhaltungen mit der oft fehlenden linearen Durchgängigkeit für Fische. Die Wiederherstellung bestimmter notwendiger gewässertypischen Strukturen und die Beseitigung von Wanderhindernissen zur Vernetzung der Gewässer ist Ziel der im Maßnahmenprogramm dokumentierten Renaturierungsmaßnahmen.
Die Ergebnisse für die einzelnen Oberflächenwasserkörper sind in der Tabelle Anhang 3-1 des Maßnahmenprogramms dargestellt (die Schwerpunkte bilden dabei die Maßnahmen der Maßnahmengruppen 1 „Bereitstellung von Flächen“, Gruppe 2 „Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen und die Gruppe 3 „Herstellung der linearen Durchgängigkeit“). 
Die Umsetzung der Maßnahmen des Maßnahmenprogramms obliegt in der Regel den Gewässerunterhaltungspflichtigen bzw. den Anlagenbetreibern. Bei der Umsetzung werden diese beraten und fachlich unterstützt durch die unteren und oberen Wasserbehörden. Die Wasserbehörden führen u.a. auch die dafür z.T. notwendigen wasserrechtlichen Verfahren durch.

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