Umgebungslärm

Lärmaktionsplanung Runde 4 im Regierungsbezirk Kassel.

Lärm zählt zu einem der gravierendsten Umweltprobleme in der Bevölkerung.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm besteht auf Grundlage des § 47a - f Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Verpflichtung, eine Lärmminderungsplanung durchzuführen. Diese umfasst eine Lärmkartierung sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen.

Die aktuellen Lärmkartierungen des Landes Hessen für den Straßenverkehr und nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken in den Landkreisen (und in den Ballungsräumen zusätzlich der Straßenbahnverkehrs- und Industrielärm) sowie für die Schienenlärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes finden Sie hier:

Lärmkartierung des Landes Hessen Öffnet sich in einem neuen Fenster

Lärmkartierung des EisenbahnbundesamtesÖffnet sich in einem neuen Fenster

Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, anhand dieser Lärmkartierung eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Gemeinden und Städten vorzunehmen und bei Bedarf Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln.

Die finalen Lärmaktionspläne der Runde 4 wurden am 28.10.2024 öffentlich bekannt gegeben (siehe Downloads). Die dort abgebildeten Prüfaufträge werden zurzeit abgearbeitet.

Die nächste Runde der Lärmminderungsplanung (Runde 5) beginnt im Juli 2027 mit Veröffentlichung der neuen Lärmkarten durch das Hessische Landesamt für Umwelt, Geologie und Naturschutz. Danach startet die erste Öffentlichkeitsbeteiligung. Voraussichtlich im Juli 2029 wird der Lärmaktionsplan der Runde 5 veröffentlicht.

Für die die Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Haupteisenbahnstrecken des Bundes für Maßnahmen in Bundeshoheit ist gemäß § 47 e Absatz 4 BImSchG seit dem 1. Januar 2015 das Eisenbahnbundesamt zuständig. Bei den bundeseigenen Nebenstrecken wirkt es an der Lärmaktionsplanung mit.
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