Umgebungslärm

Beginn der Lärmaktionsplanung Runde 4 im Regierungsbezirk Kassel.

Lesedauer:2 Minuten

Lärm zählt zu einem der gravierendsten Umweltprobleme in der Bevölkerung.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm besteht auf Grundlage des § 47a - f Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Verpflichtung, eine Lärmminderungsplanung durchzuführen. Diese umfasst eine Lärmkartierung sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen.

Die aktuellen Lärmkartierungen des Landes Hessen für den Straßenverkehr und nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken in den Landkreisen (und in den Ballungsräumen zusätzlich der Straßenbahnverkehrs- und Industrielärm) sowie für die Schienenlärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes finden Sie hier:

Lärmkartierung des Landes Hessen Öffnet sich in einem neuen Fenster
Lärmkartierung des EisenbahnbundesamtesÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die Lärmaktionspläne Hessen der 3. Runde des Regierungsbezirks Kassel treten mit der Bekanntgabe im Staatsanzeiger am 4. Mai 2020 in Kraft.
Die Lärmaktionspläne können hier angesehen werden:

Den Zwischenstand der Prüfaufträge für Verkehrslärmschutzmaßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der Runde 3 –Landkreise- (Maßnahmenstand Juli 21 Veröffentlichung.pdf) können sie unten downloaden.

Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4 der Lärmaktionsplanung in Hessen hat vom 21. November 2022 bis zum 22.Januar 2023 stattgefunden.

Individuelle Rückmeldungen können nicht erfolgen. Die Ergebnisse dieser Beteiligung und ggf. noch offener Prüfaufträge aus der vorangegangenen Runde 3 werden sich im Lärmaktionsplanentwurf der Runde 4 wiederfinden, der voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 veröffentlicht werden wird.

Für die die Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Haupteisenbahnstrecken des Bundes für Maßnahmen in Bundeshoheit ist gemäß § 47 e Absatz 4 BImSchG seit dem 1. Januar 2015 das Eisenbahnbundesamt zuständig. Bei den bundeseigenen Nebenstrecken wirkt es an der Lärmaktionsplanung mit.
Hier gelangen Sie zur Lärmminderungsplanung des EisenbahnbundesamtesÖffnet sich in einem neuen Fenster.