Lärm zählt zu einem der gravierendsten Umweltprobleme in der Bevölkerung.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm besteht auf Grundlage des § 47a - f Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Verpflichtung, eine Lärmminderungsplanung durchzuführen. Diese umfasst eine Lärmkartierung sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen.
Die aktuellen Lärmkartierungen des Landes Hessen für den Straßenverkehr und nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken in den Landkreisen (und in den Ballungsräumen zusätzlich der Straßenbahnverkehrs- und Industrielärm) sowie für die Schienenlärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes finden Sie hier:
Lärmkartierung des Landes Hessen Öffnet sich in einem neuen Fenster
Lärmkartierung des EisenbahnbundesamtesÖffnet sich in einem neuen Fenster
Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, anhand dieser Lärmkartierung eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Gemeinden und Städten vorzunehmen und bei Bedarf Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln.
Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4 der Lärmaktionsplanung in Hessen hat vom 21. November 2022 bis zum 22.Januar 2023 stattgefunden.
Individuelle Rückmeldungen können nicht erfolgen. Die Ergebnisse dieser Beteiligung und ggf. noch offener Prüfaufträge aus der vorangegangenen Runde 3 finden sich nun im Entwurf des Lärmaktionsplans der Runde 4 wieder, der in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden erstellt wurde.
Vom 24. Juni bis 7. August 2024 findet nun die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hier haben betroffene Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände, Organisationen und Interessengemeinschaften die Möglichkeit, Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans einzubringen.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen-Standort Kassel (
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpks/startseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster ) alternativ auch per E-Mail oder postalisch, erfolgen.
Alle eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden geprüft und nach eventueller Beurteilung durch die Fachbehörden in den endgültigen Lärmaktionsplan aufgenommen. Neue, bisher nicht aufgezeigte Konfliktpunkte sind nicht Gegenstand dieser Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese können erst in der 5. Runde der Lärmaktionsplanung, ab 2027, bearbeitet werden.
Der endgültige Lärmaktionsplan wird voraussichtlich im III. Quartal 2024 öffentlich bekannt gegeben.
Für die die Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Haupteisenbahnstrecken des Bundes für Maßnahmen in Bundeshoheit ist gemäß § 47 e Absatz 4 BImSchG seit dem 1. Januar 2015 das Eisenbahnbundesamt zuständig. Bei den bundeseigenen Nebenstrecken wirkt es an der Lärmaktionsplanung mit.
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