Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen
Die Vorstellung, radioaktive Stoffe kämen ausschließlich in Kernkraftwerken und Atombomben vor, ist zwar weit verbreitet jedoch verkehrt. Radioaktivität und ionisierende Strahlung sind zunächst einmal überall vorhandene, natürliche Phänomene.
Die gesamte Bevölkerung ist einer natürlichen Exposition sowie in unterschiedlichem Maße zivilisatorisch bedingter Strahlung ausgesetzt. Davon entfallen etwa 55% auf die natürliche Exposition und fast 45% sind zivilisatorischen Ursprungs. Zudem kommt etwa 1% der Bevölkerung beruflich mit ionisierender Strahlung in Berührung.
Radioaktive Stoffe und Geräte zur Erzeugung von ionisierender Strahlung werden in einer Vielzahl medizinischer, technischer und wissenschaftlicher Anwendungen eingesetzt. Diese Tätigkeiten sind zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt durch das
Strahlenschutzgesetz Öffnet sich in einem neuen Fensterund die
Strahlenschutzverordnung Öffnet sich in einem neuen Fenstersowie weitere Vorschriften gesetzlich geregelt. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen oder die Erzeugung ionisierender Strahlung bedürfen im Regelfall der Genehmigung und unterliegen strenger staatlicher Aufsicht. Der Vollzug des Strahlenschutzrechts erfolgt im Regierungsbezirk Kassel durch das Dezernat Immissions- und Strahlenschutz der Abteilung Umweltschutz des Regierungspräsidiums Kassel.