Strahlenbelastung und Strahlenschutz

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Strahlenschutz ist - ähnlich wie der Lärmschutz - sowohl Teil des Arbeitsschutzes als auch des Umweltschutzes. Beruflich kommt etwa 1% der Bevölkerung mit ionisierender Strahlung in Berührung. Die gesamte Bevölkerung ist dagegen der natürlichen Exposition sowie in unterschiedlichem Maße zivilisatorisch bedingter Strahlung ausgesetzt.
Die durchschnittliche Strahlenbelastung in Deutschland liegt bei etwa 3,8mSv pro Jahr. Davon entfallen 55% auf die natürliche Exposition, fast 45% sind zivilisatorischen Ursprungs, was zum Großteil auf die medizinische Anwendung von Röntgenstrahlung zurückzuführen ist.

Natürliche Strahlenquellen, Dosisbeitrag pro Jahr [mSv]
Strahlenquelle Dosis pro Jahr Bemerkung
Höhenstrahlung von der Sonne in Meereshöhe 0,3 mSv/a Absorption durch die Atmosphäre
Höhenstrahlung von der Sonne auf der Zugspitze 1,2 mSv/a  
Natürliche Radioaktivität im Boden in Deutschland 0,6 mSv/a Uran- und Thorium-Zerfallsreichen
Natürliche Strahlungsquellen im Boden in Pocos de Caldas (Brasilien) bis 250 mSv/a Häufung uranreicher Monazitsande
Kalium-40 im Körper 0,2 mSv/a  
Radon-222 in Häusern durchschnittlich 1,3 mSv/a gasförmiges Zerfallsprodukt aus der Uran-Zerfallsreihe
Zivilisatorische Strahlungsquellen, Dosisbeitrag [mSv]
Strahlungsquelle Dosis
Röntgenaufnahme Thorax (Dosis Oberkörper) 0.02 mSv/Aufnahme
Lendenwirbel CT (Dosis Bauchbereich, Haut) bis 30 mSv/Aufnahme
Schilddrüsenaufnahme mit Tc-99 (Dosis Schilddrüse) 4 mSv/Aufnahme
Flug Frankfurt - Los Angeles (Dosis Ganzkörper) 0,06 mSv/Flug
Uranbergbau (Dosis Ganzkörper), pro Jahr bis 35 mSv/a
Rauchen, 1 Packung/Tag (Dosis Lunge), pro Jahr bis 10 mSv/a
Nahe Umgebung Kernkraftwerk (1000 MW), pro Jahr bis 0,005 mSv/a
Nahe Umgebung Kohlekraftwerk (1000 MW), pro Jahr bis 0,005 mSv/a

Für den praktischen Strahlenschutz gibt es drei einfach zu merkende Maßnahmen, die sog. 3 A-Regeln:

  1. Abstand halten: Die Intensität ionisierender Strahlung nimmt etwa mit dem Quadrat des Abstands zur Strahlenquelle ab (gilt für punktförmige Quellen; doppelter Abstand = ¼ der Belastung).
  2. Aufenthaltszeit minimieren: Die Belastung ist direkt proportional zur Aufenthaltszeit im Strahlungsfeld.
  3. Abschirmungen verwenden, wo immer möglich.

Für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen gilt außerdem:

  • Kontamination vermeiden.
  • Inkorporation verhindern.

Dazu gehören vor allem sauberes Arbeiten, regelmäßige Kontaminationskontrollen, strikte Trennung von aktiven und nicht aktiven Arbeitsbereichen, Verbot von Rauchen, Essen, Trinken, Schminken, Beachtung offener Wunden.
Die konkrete Einschätzung einer radiologischen Situation und die Festlegung weiterer Maßnahmen erfordern in der Regel fundierte Kenntnisse sowie den Einsatz von Messgerät. Sie wird daher den Fachkräften - z. B. den Strahlenschutzfachkräften der Abteilungen Umwelt - vorbehalten sein.

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