Im Rahmen eines Entsorgungsvorgangs von der Anfallstelle beim Abfallerzeuger bis zur finalen Verwertungs- oder Beseitigungsmaßnahme beim Abfallentsorger ergibt sich häufig das Erfordernis, die eingesammelten Abfälle zwischenzulagern. Dies geschieht hauptsächlich, um Transportvorgänge zu optimieren oder wenn kurzfristig keine Annahmekapazitäten bei finalen Entsorgern vorhanden sind.
Hier übernehmen dann Entsorgungsunternehmen (Containerdienste) die Aufgabe der Zwischenlagerung von Abfällen. Sie sammeln die Abfälle ein, befördern sie, und führen sie einer ordnungsgemäßen, schadlosen Verwertung oder einer gemeinwohlverträglichen Beseitigung zu.
Als Kunden / Auftraggebende für Containerdienste kommen eine Vielzahl von potentiellen Abfallerzeugern in Betracht (zum Beispiel Industriebetriebe, Einzelhandel, Kleingewerbe /Handwerk, Baugewerbe, öffentliche Einrichtungen und Anlagen, Restaurationsbetriebe bis hin zu Privathaushalten).
Auch die Bandbreite der zu entsorgenden Abfälle ist nahezu unbegrenzt. Sie reicht von Massenabfällen wie Altpapier, Altglas, Bau- und Gewerbeabfällen, gemischten Baustellenabfällen, Bodenmaterial / Bauschutt, Schrott, Verpackungen, über Produktionsabfälle der herstellenden Industrie bis hin zu Kleinmengen von gefährlichen Abfällen (umgangssprachlich: Sondermüll).
Die vorstehenden Aufzählungen weisen auf unterschiedlichste Fallgestaltungen und komplexe Sachverhalte im Rahmen der Entsorgungswirtschaft von Abfällen hin. In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und dem regionalen Umfeld am Sitz eines Containerdienstes finden so auch Spezialisierungen auf bestimmte Abfallarten (zum Beispiel Massenabfälle oder gefährliche Abfälle) statt.
Des Weiteren haben Containerdienste die Möglichkeit, ihren Betrieb für die von ihnen angebotenen und durchgeführten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) zertifizieren zu lassen, um den rechtmäßigen und umweltgerechten Umgang mit Abfällen gegenüber Dritten nachzuweisen beziehungsweise zu dokumentieren. (siehe Links)