Für die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen hat der Gesetzgeber die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erlassen.
Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie hochwertigen Verwertung von Abfällen sind für bestimmte Abfälle Pflichten zur Getrennthaltung vorgegeben und festgelegt, wie mit ausnahmsweise anfallenden Abfallgemischen umzugehen ist.
Zudem bestehen technische Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen für Abfallgemische sowie verbindliche Sortier- und Recyclingquoten.
Für Abfallerzeuger und –besitzer besteht die Notwendigkeit zur Dokumentation der Einhaltung der abfallrechtlichen Verpflichtungen beziehungsweise zum Nachweis des Vorliegens von Ausnahmen.