In einem „Letter of Intent“ erklärte das Land Hessen am 29. Mai 2020 gegenüber den Kommunalen Spitzenverbänden vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers die Absicht, im Landeshaushalt 2021 weitere 50 Millionen Euro für diese Investitionen einzustellen. Zusätzlich zu den 50 Millionen Euro Landesmitteln stehen nun noch weitere 27 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuung“ 2021 – 2023 stellt die Rechtsgrundlage für das neue Landesinvestitionsprogramm dar. Die Förderpauschalen und Fördertatbestände haben sich zu den bereits bekannten Tatbeständen der vergangenen Investitionsprogramme „Kinderbetreuung(sfinanzierung)“ nicht geändert. Sie wurden jedoch um die Fördertatbestände „Digitale Ausstattung“ und „Um- und Ausbau eines Außengeländes in der Kindertagespflege“ ergänzt.
Es besteht keine Möglichkeit mehr, Fördermittel aus dem Landesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuung“ 2021 bis 2023 zu beantragen.