Pflegekraft mit Rollstuhlpatient

Sozialwirtschaft integriert III - ein AQB-Sonderprojekt

Der hohe Fachkräftebedarf in den vielfältigen Berufsfeldern der Sozialwirtschaft ist nach wie vor signifikant und allseits unwidersprochen. Durch die uns alle betreffende Pandemie wird noch deutlicher, wie wichtig gerade im sozialen Bereich gut ausgebildete Menschen für unsere Gesellschaft sind.

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Der hohe Fachkräftebedarf in den vielfältigen Berufsfeldern der Sozialwirtschaft ist nach wie vor signifikant und allseits unwidersprochen. Durch die uns alle betreffende Pandemie wird noch deutlicher, wie wichtig gerade im sozialen Bereich gut ausgebildete Menschen für unsere Gesellschaft sind. Es besteht weiterhin die Notwendigkeit, neue Zielgruppen für eine Erwerbstätigkeit in der Sozialwirtschaft zu interessieren, zu motivieren und zu qualifizieren.

Mit dem Förderinstrument „Sozialwirtschaft integriert“ sollen zukunftsfähige und kreative Projekte gefördert werden, die dazu beitragen, dass vorrangig Menschen mit Migrationshintergrund - darunter insbesondere auch Geflüchtete - die Chance erhalten, eine Ausbildung im Bereich der Sozialwirtschaft erfolgreich zu absolvieren und anschließend in der durch eine hohe Nachfrage nach Arbeitskräften geprägten Sozialwirtschaft als Fachkraft tätig zu werden. Erwünscht sind Projekte, die die Zielgruppe motivieren, qualifizieren, ausbilden und idealerweise beim Übergang in Beschäftigung begleiten.

Laufende Projekte, die im Rahmen der beiden bereits erfolgten Förderaufrufe in „Sozialwirtschaft integriert“ auf den Weg gebracht wurden und die sich in der Umsetzung bewährt haben, können, wenn erforderlich mit konzeptionellen Optimierungen, zur Verlängerung eingereicht werden, auch dann, wenn ihre bestehende Bewilligungsdauer noch nicht unmittelbar ausläuft. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch Konzepte für neue Projekte einzureichen.

Dieser Aufruf legt den Fokus auf die Förderung von Menschen mit Migrations- und/oder Fluchterfahrungen. Die Konzepte können allerdings grundsätzlich auch inklusiv ausgerichtet sein und sich damit an alle Benachteiligtengruppen der Arbeitsmarktförderung richten.

Es hat sich gezeigt, dass für die Zielgruppe aufgrund von häufig fehlenden Vor-Qualifizierungen und nicht ausreichenden berufsbezogenen Sprachkenntnissen beträchtliche Hürden bestehen, die eine Ausbildungsaufnahme in der Sozialwirtschaft erschweren. Erwünscht sind daher Konzepte, die die Ausbildungsfähigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer – anknüpfend an ihre Stärken und Fähigkeiten – herstellen, erhalten und stabilisieren bzw. ausbauen und ihnen einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss ermöglichen, bestenfalls mit einer direkten Anschlussperspektive. Eine Zusammenarbeit von Arbeitsmarkt-Akteuren und Betrieben der Sozialwirtschaft vor Ort sollte Bestandteil der eingereichten Konzepte sein. Bei allen Sozialberufen sind die jeweiligen Fachschulen (Erzieher, Pflegefachkräfte, Hauswirtschaft etc.) in die Zusammenarbeit einzubeziehen. Nur auf Basis solcher Kooperationen kann es gelingen, Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung in sozialwirtschaftliche Ausbildungen zu vermitteln.

Die Förderung erfolgt auf Basis des mit dem Antrag eingereichten Ausgaben- und Finanzierungsplans im Rahmen der Festbetragsfinanzierung für bis zu 48 Monate in Höhe von bis zu 1.500.000 €. Das Einbringen einer Kofinanzierung ist erwünscht, aber nicht Voraussetzung.

Die Projektlaufzeit kann maximal den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 umfassen.

Der komplette Förderaufruf steht unten als Download zur Verfügung.

Konzepte einschließlich des Ausgaben- und Finanzierungsplans können von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten, SGB II-Trägern, freien und öffentlichen Trägern sowie den Trägern der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen und Unternehmen der Sozialwirtschaft in Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten beim

Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 57
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel

im Original und zusätzlich digital an AQBudget@rpks.hessen.de eingereicht werden.
Zur Fristwahrung genügt eine digitale Einreichung. Die Original-Unterlagen sind dann zeitnah nachzureichen.

Um die regionale Passgenauigkeit der eingereichten Konzepte sicherzustellen, ist – sowohl bei Bestandsprojekten als auch bei Neu-Projekten – von Trägern vor Konzepteinreichung die Zustimmung der jeweiligen Hessischen Gebietskörperschaft (Landkreis oder kreisfreie Stadt) einzuholen und dem Konzept beizufügen.

Nach Konzeptauswahl erfolgt die Antragstellung durch die Landkreise und kreisfreien Städte.

Wichtiger Hinweis:

Anfragen zur Freigabe von Öffentlichkeitsmaterial, Publizitäten oder auch Presseberichten richten Sie bitte ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse des HMSI: AQBudget@hsm.hessen.de