Bezügenachweise

Hinweis zum elektronischen Bezügenachweis

Eine Übersicht der Änderungen wie auch weitere Fragen und Antworten zu dem Thema E-Bezügenachweis finden Sie unter Downloads - Häufig gestellte Fragen (FAQ-Liste).

Muster eines Bezügenachweises für Beamte

Der folgende Bezügenachweis beinhaltet die Daten eines Musterfalles.
Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrem Bezügenachweis haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin / Ihren zuständigen Sachbearbeiter, die/der unter dem Anschriftenblock auf Ihrem Bezügenachweis angegeben ist.

 

(1) Kopfzeile

Letzter Nachweis MM.JJJJ

Bezügenachweise werden im Grundsatz nur für den Monat erstellt, in dem sich gegenüber dem letzten Monat inhaltliche Änderungen ergeben; von dieser Regel ausgenommen ist der Monat Dezember. Für diesen Monat wird zur besseren Übersicht und Jahresabgrenzung immer ein Bezügenachweis erstellt. Um einen lückenlosen Nachweis zu ermöglichen, erfolgt ein Andruck des Monats und des Jahres, in dem der letzte Bezügenachweis erstellt wurde.

 

(2) Allgemeine Daten

In diesem Bereich befinden sich allgemeine Angaben zu Ihren abrechnungsrelevanten Daten. Es erfolgt dabei lediglich ein Andruck der Felder, die auch einen Wert haben. Bitte überprüfen Sie daher die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die mit 1) gekennzeichneten Felder werden ausgegeben, obwohl sie gemäß der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht zwingend vorgeschrieben sind. Deshalb können die entsprechenden Feldinhalte von Ihnen geschwärzt werden, wenn Sie diese Entgeltbescheinigung Dritten vorlegen.

Geschäftszeichen
Bei Rückfragen oder Briefwechseln mit der Bezügestelle ist immer das Geschäftszeichen anzugeben.

Personalnummer
Unter der Personalnummer wird Ihr Personalfall bei der Bezügestelle geführt.

Ein-/ Austritt - Ende aktiver Dienst
Es wird in der Regel das Eintrittsdatum in den öffentlichen Dienst ausgegeben. Aufgrund von Wechseln der Abrechnungssysteme kann es hier zu Abweichungen kommen, die jedoch auf die Bezügezahlung keine Auswirkung haben. Das Datum "Ende aktiver Dienst" wird in dem Monat des Übertritts in die Versorgung angedruckt.

Geb. Datum / Fam. Stand
Der Familienstand wird wie folgt abgekürzt:
Ledig
Verh = verheiratet
Verw = verwitwet
Getr = getrennt lebend
Gesch = geschieden
elPart = eingetragene Lebenspartnerschaft
LPaufg = aufgehobene Lebenspartnerschaft
LPvstb = verwitwet (Lebenspartnerschaft)

Gruppe / Tarifart
Unter der Gruppe wird die Entgelt-/Besoldungsgruppe bzw. der Ausbildungstarif dargestellt. Die Tarifart verweist auf das angewandte Gesetz oder den angewandten Tarifvertrag.

Stufe
Die Stufe bezeichnet Ihre persönliche Erfahrungsstufe.

FZ Stufe 1 / Konkurrenzregel
Die Stufe 1 des Familienzuschlags ist abhängig von Ihrer persönlichen familiären Situation und wird von der Bezügestelle festgesetzt. Bei Fragen zur Konkurrenzregel wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin / Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Informationen zu den Kinderbestandteilen im Familienzuschlag finden Sie unter dem Menüpunkt FamilienzuschlagÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Beschäftigungsumfang Z / N
Der Teilzeitzähler (Z) stellt Ihre persönliche Arbeitszeit in Stunden dar.
Der Teilzeitnenner (N) beinhaltet die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in Stunden.

Steuerklasse / KinderFreib / Konf
Hier werden die der Abrechnung zugrundeliegenden Lohnsteuerabzugsmerkmale Steuerklasse und Zahl der Kinderfreibeträge (bei den Steuerklassen I bis IV) sowie die Religionszugehörigkeit dargestellt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Steuer.

Steuerfreibetrag Jahr / Monat
Hier werden die der Abrechnung zugrundeliegenden Lohnsteuerabzugsmerkmale Steuerfreibetrag Jahr und Steuerfreibetrag Monat dargestellt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt SteuerÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Hinzurechn.-betrag Jahr / Monat
Ein Arbeitnehmer, dessen Jahresarbeitslohn im ersten Dienstverhältnis unterhalb des Betrages bleiben wird, der in dieser Steuerklasse lohnsteuerfrei bezogen werden kann, kann den Restbetrag, den er dort voraussichtlich nicht ausschöpft, auf die Steuerklasse für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis übertragen lassen. Dabei gilt, dass der Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis für Lohnsteuerzwecke den Lohn seines Arbeitnehmers rechnerisch um genau denselben Betrag erhöhen muss, den der andere Arbeitgeber aufgrund der Eintragung bei den Steuermerkmalen für dieses Arbeitsverhältnis steuerfrei belassen darf. Dieser Betrag wird dem Arbeitgeber über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt und lohnsteuerrechtlich als Hinzurechnungsbetrag bezeichnet.

Steuer- / SV-Tage
Steuertage werden automatisch anhand des Eintritts- und Austrittsdatums berechnet. Für volle Monate der Beschäftigung werden 30 Steuertage angesetzt, in Teillohnzahlungzeiträumen werden sie anteilig berechnet.

Beiträge zur Sozialversicherung sind für jeden Kalendertag zu zahlen, in dem eine Mitgliedschaft in der Sozialversicherung besteht. Ein solcher Kalendertag wird als Sozialversicherungstag bezeichnet. Für volle Monate der Beschäftigung werden 30 Sozialversicherungstage angesetzt, in Teillohnzahlungszeiträumen werden sie anteilig berechnet.

Optionaler Steuerfaktor
Anstelle der Steuerklassenkombination III/V können Arbeitnehmer für den Lohnsteuerabzug das sog. Faktorverfahren (§ 39f EStG) bei der Steuerklasse IV/IV wählen, wobei durch Anwendung eines steuermindernden Multiplikators bei Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern mit der Steuerklasse IV nicht mehr Lohnsteuer einbehalten wird als voraussichtlich notwendig.
Weitergehende detaillierte Hinweise zu diesem Faktorverfahren erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Steuer-ID
Das Bundeszentralamt für Steuern hat für jede in Deutschland gemeldete Person eine persönliche Steueridentifikationsnummer gebildet. Sie besteht aus 11 zufällig gebildeten Ziffern, die keinen Rückschluss auf die Daten des Steuerpflichtigen zulassen (Rechtsgrundlage § 139b Abgabenordnung (AO)).

Basistarif private KV / PV
Durch das Bürgerentlastungsgesetz können seit dem 01.01.2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Sie und ggf. für Ihren nichterwerbstätigen Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern bzw. Ihre unterhaltsberechtigten Kinder in Höhe des Basistarifs im Lohnsteuerabzugsverfahren steuerfrei gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Private Kranken- und PflegeversicherungÖffnet sich in einem neuen Fenster.

BGS / MFB / GZ / PV-Zuschlag
Rechtsreferendare finden nähere Erläuterungen zum Beitragsgruppenschlüssel (BGS) bei den Erläuterungen zum Bezügenachweis für Tarifpersonal BezügenachweiseÖffnet sich in einem neuen Fenster.

ZfA-Zulagennummer
Das Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20.12.2001 bezieht u.a. aktive Empfänger von Besoldung mit in die staatlich geförderte private Altersvorsorge (sog. "Riester-Rente") ein. Unbeschränkt Steuerpflichtige können für Beiträge zur Altersvorsorge eine steuerliche Förderung in Form eines zusätzlichen Sonderabzugs erhalten. Ergänzt wird diese Maßnahme um eine progressionsunabhängige Zulage. Die Auszahlung dieser Zulage erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA.
Die Zulagennummer ist dabei das Zuordnungskriterium bei der ZfA.

 

(3) Entgeltbestandteile

In diesem Bereich werden sämtliche Entgeltbestandteile dargestellt. Anhand der Kennzeichnung ist ersichtlich, ob es sich um eine Einmalzahlung (E) handelt, ob der Bestandteil lohnsteuer-(L), sozialversicherungs-(S) und/oder zusatzversorgungspflichtig (Z) ist und in das Gesamtbrutto (G) einfließt. Dargestellt werden zum einen die Beträge für den jeweiligen Monat und zum anderen die Jahressummen des jeweiligen Entgeltbestandteils.

Kurzerläuterung einzelner Entgeltbestandteile:

  • Sonderzahlung mtl.
    Der Grundbetrag der Sonderzahlung beträgt fünf Prozent der in § 5 (1) des Sonderzahlungsgesetzes genannten Bezüge, die dem Berechtigten für den jeweiligen Monat zustehen.
  • Sonderbetrag für Kinder
    Berechtigte erhalten neben dem Grundbetrag der monatlichen Sonderzahlung für jedes Kind, für das Ihnen Familienzuschlag zusteht, einen Sonderbetrag in Höhe von 2,13 Euro.
  • Familienzuschlag
    Der Familienzuschlag wird zum einen als Gesamtbetrag dargestellt und zum anderen erfolgt in der Spalte "Betrag/€" die Aufteilung in den Familienzuschlag Stufe 1 und den kinderbezogenen Familienzuschlag (kinderbez. FamZ).
  • Vermögensb. AG-Anteil
    Vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers als Anteil zur vermögenswirksamen Anlage nach dem Vermögensbildungsgesetz.

Bruttoentgelte
In diesem Bereich werden die Summen der einzelnen Entgeltbestandteile des Abrechnungsmonats und die entsprechenden Jahressummen aufgelistet. Es wird zusätzlich unterschieden, ob es sich um eine laufende Zahlung oder eine Einmalzahlung handelt.

  • Gesamtbrutto
    Das Gesamtbrutto errechnet sich aus den Entgeltbestandteilen, die mit "G" gekennzeichnet sind. Das Gesamtbrutto kann vom steuerpflichtigen und dem sozialversicherungspflichtigen Brutto abweichen.
  • Steuer-Brutto
    Das steuerpflichtige Brutto errechnet sich aus den Entgeltbestandteilen, die mit "L" gekennzeichnet sind. Dieses Brutto stellt die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags dar.
  • ZFA-Brutto
    Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Private Altersvorsorge ("Riester-Rente")Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Gesetzliche Abzüge
In diesem Bereich werden die gesetzlichen Abzüge vom steuerpflichtigen Arbeitslohn und dem Sozialversicherungsbruttoentgelt, getrennt nach laufendem und einmaligem Bruttoentgelt, dargestellt.

Nettoentgelt
Ergibt sich aus der Differenz zwischen Gesamtbrutto und den gesetzlichen Abzügen.

Sonstige Be-/Abzüge
In diesem Bereich werden alle Bezüge aufgelistet, die zusätzlich zu den zuvor genannten Entgeltbestandteilen gezahlt werden. Außerdem erfolgt eine Auflistung der privaten Abzüge.

  • Vermögensbildung
    Es handelt sich hierbei um den Überweisungsbetrag der vermögenswirksamen Leistung. Dieser Betrag wird auf das Konto des Anlageinstitutes überwiesen, welches im Abschnitt "Überweisungsinformationen" angegeben ist.
  • Nachberechnung Vormonate
    Es handelt sich hierbei um die Summe der Nachberechnungen für Vormonate aus der aktuellen Abrechnung und ggf. dem Forderungsbetrag aus der Abrechnung des Vormonats.

Auszahlungsbetrag
Dieser Betrag wird auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung überwiesen (vgl. dazu den Abschnitt "Überweisungsinformationen").

Sollte sich ein "negativer Auszahlungsbetrag" ergeben, wird dieser unter dem Begriff "Forderung" dargestellt.

 

(4) Zusätzliche Informationen (je nach Einzelfall)

Informationen zu Kinderdaten

  • Kinderbestandteil
    Es wird jeweils dargestellt, ob das Kind als Zahl- oder Zählkind berücksichtigt wird oder ob kein Anspruch auf Zahlung besteht.
  • Befristet bis
    Dieses Datum bezieht sich auf die voraussichtliche Bezugsdauer der kinderbezogenen Bezügebestandteile bzw. auf den nächsten Überprüfungstermin.

Bruttoüberzahlungen
Hier wird der aktuelle Stand der Restforderung dargestellt.

Überweisungsinformationen
Hier können Sie erkennen, an welche Bankverbindung die Überweisung Ihrer Bezüge, einer vermögenswirksamen Anlage und ggf. einer Pfändung/Abtretung erfolgt ist. Gemäß Artikel 5 Abs.1c der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird die IBAN maskiert dargestellt. Es sind jeweils nur die ersten und letzten vier Stellen der IBAN sichtbar.

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