Psychische Belastungen

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Die Arbeitswelt befindet sich seit längerer Zeit in einem tiefgreifenden Wandel. Zunehmende Digitalisierung, neue Arbeitsformen wie z.B. länder- und zeitzonenübergreifende Projektarbeit, gesteigerte Flexibilisierungsanforderungen und vieles mehr kennzeichnen die Veränderungen von Arbeit. Verantwortlich dafür sind sowohl der technische Fortschritt als auch die Globalisierung der Wirtschaft mit völlig neuen Produktionsstrukturen sowie die Entwicklung von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft.

Der Begriff „psychische BelastungÖffnet sich in einem neuen Fenster“ führt häufig zu Irritationen, da er oftmals missverstanden wird. Psychische Belastung ist die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. In der Arbeitswelt sind dies Anforderungen aus der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsumgebung sowie dem sozialen Miteinander am Arbeitsplatz. Auch die Anforderungen, die durch neue Arbeitsformen entstehen, spielen hier eine wichtige Rolle. Die Reaktionen, im positiven als auch im negativen Sinne, die psychische Belastung beim Menschen hervorrufen, werden als „psychische Beanspruchung“ bezeichnet. Weiterführendes finden Sie unter Arbeit und Psyche von A-ZÖffnet sich in einem neuen Fenster im Portal "GDA-Psyche".

Psychische Belastungsfaktoren, wie z.B. zu wenig Handlungsspielraum, zu hohe Arbeitsintensität, lange Arbeitszeiten, viele Überstunden, ungünstig gestaltete Schichtarbeit, fehlender Rückhalt durch Führungskräfte, können ein hohes gesundheitliches Risiko bergen. Die typischen psychischen Belastungsfaktoren werden im Portal "Arbeitswelt HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster" näher erläutert.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen ihrer Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen und die erforderlichen Arbeitsschutz-Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Dabei sind auch die psychischen Belastungsfaktoren zu berücksichtigen (ArbSchG §§ 3-6). Vertiefendes zur Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung“ finden Sie ebenfalls im Portal "Arbeitswelt Hessen“.

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