Nachbarschaftsbeschwerden über gewerblichen Anlage
Die Nachbarn gewerblicher Anlagen können unter Umständen Belästigungen durch den Betrieb der Anlage ausgesetzt sein. Damit ist nicht zwangsläufig ein vorsätzlich fehlerhaftes Verhalten des Betreibers verbunden. Jedoch sind Situationen denkbar, die sich im Rahmen einer Zulassung des Betriebes nicht gestellt haben, die sich während des Anlagenbetriebs erst ergeben haben oder die erst zu einem bestimmten Zeitpunkt neu aufgetaucht sind.
Auch als Folge gewachsener Gebäudezuordnung oder gewachsener Bauleitplanung können Wohnen und Arbeiten schwer verträglich sein. Schon bereits deshalb können so Belästigungen durch den Betrieb gewerblicher Anlagen Anlass zu Beschwerden geben.
Zunächst sollte der unmittelbare Kontakt zu dem betreffenden Betreiber gesucht werden. Meist kann schon dadurch das Problem beseitigt werden.
Sollte hierdurch keine Lösung gefunden werden, so können sich die Betroffenen an die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Kassel wenden.
Das Regierungspräsidium Kassel ist hierbei zuständig für Nachbarschaftsbeschwerden aus dem Bereich gewerblicher Anlagen. Und zwar für Beschwerden über störenden Lärm, Erschütterungen, Geruch, Staub, Licht und elektromagnetische Felder.
Nachbarschaftliche Probleme ohne gewerbliche Verursacher sind der jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörde(Stadt oder Gemeinde) oder dem Kreisausschuss vorzutragen.
Bei der Aufnahme von Nachbarschaftsbeschwerden benötigt die Behörde in der Regel folgende Informationen über die Belästigung:
Welche Informationen braucht die Behörde?
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Es ist hilfreich, wenn sich Beschwerdeführende entsprechende Informationen vor einem Anruf zusammenstellen.