Errichtung
In dieser Phase werden die technisch-baulichen Voraussetzungen zum Betrieb der Deponie geschaffen. Es werden je nach Deponieklasse und beabsichtigter Betriebsweise zum Beispiel die Basisdichtung, das Entwässerungssystem, die Waage und das Betriebsgebäude errichtet. Vor der Inbetriebnahme einer Deponie oder eines Deponieabschnittes bedarf es der Abnahme durch das zuständige Regierungspräsidium.
Ablagerungsphase
In dieser Phase werden die zugelassenen Abfälle eingebaut und die Deponie verfüllt.
Stilllegungsphase
Wenn die Verfüllung einer Deponie mit Abfällen zur Beseitigung abgeschlossen ist, beginnt die Stilllegungsphase eine Deponie. Der sichere Abschluss einer Deponie (zum Beispiel die Herstellung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie die Rekultivierung) und die Rückgliederung in die Landschaft oder die Überführung in Folgenutzungen müssen erfolgen.
Nachsorgephase
Wenn alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen abgeschlossen sind und die Behörde den Abschluss der Stilllegung festgestellt hat, beginnt die Nachsorgephase einer Deponie. Diese Phase ist durch den Betrieb und die Wartung noch erforderlicher Deponieeinrichtungen (zum Beispiel Sickerwasserfassung und -reinigung, Deponiegasfassung und -behandlung) und eine regelmäßige Überwachung (Grund- und Oberflächenwasserüberwachung, Beobachtung des Deponiekörpers) gekennzeichnet. Die Nachsorgephase kann mehrere Jahrzehnte andauern.
Erst wenn keine wesentlichen Umweltauswirkungen mehr von der Deponie ausgehen und auch im Weiteren nicht zu erwarten sind, kann eine Entlassung aus der Nachsorgephase und somit aus dem Abfallrecht beziehungsweise der abfallrechtlichen Überprüfung erfolgen. Diese Deponien unterliegen dann insbesondere dem Bundesbodenschutzrecht.