Abhängig von den zulässigen Schadstoffgehalten der Abfälle, die abgelagert werden dürfen, werden fünf Deponieklassen (DK 0 bis IV) unterschieden. Dabei handelt es sich bei den Deponien der Klassen 0, I, II und III um oberirdische Deponien, bei Deponien der Klassen IV um unterirdische Deponien.
Die jeweils zulässigen Schadstoffgehalte (Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien) sind für die oberirdischen Deponien im Anhang 3 der Deponieverordnung festgeschrieben.
An die verschiedenen Deponieklassen werden unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der technischen Sicherungssysteme (Basis- und Oberflächendichtungen, Rekultivierung, Entwässerung, Deponiegas- und Sickerwasserfassung) gestellt. Vereinfacht lassen sich die Anforderungen wie folgt zusammenfassen: