Alte Hände halten einen Schlüsselbund und eine Tasche

Förderung von Alten- und Senioreneinrichtungen

Das Land Hessen fördert Baumaßnahmen im Bereich der Alten- und Seniorenhilfe (z.B. Altenheime, Altenpflegeheime, Altenbegegnungsstätten usw.). Im Einzelnen können dies sein: Neubau-, Ersatzneubau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen.

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Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration; das Regierungspräsidium Kassel bearbeitet die Mittelabrufe, zahlt die Fördermittelraten aus, prüft die Zwischen- und Endverwendungsnachweise und begleitet die Baumaßnahmen verwaltungsmäßig.
Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für Bauvorhaben im Regierungsbezirk Kassel.

Hinweis: Die Förderung von Senioreneinrichtungen in der vorliegenden Form wird eingestellt. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration nimmt daher ab dem Jahr 2015 keine Neuanträge auf Förderung solcher Projekte mehr entgegen.

Rechtsgrundlagen

  • Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie - IMFR -
  • Landeshaushaltsordnung - LHO -

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