Ihre Rückmeldung nach Wiederaufnahme des Corona-Soforthilfe Rückmeldeverfahrens können Sie über das hierzu eingerichtete Online-Portal vornehmen. Sollten Sie sich bereits vor der Wiederaufnahme zurückgemeldet haben, können Sie uns hierüber auch Zahlungen von Darlehenstilgungen zusätzlich mitteilen.
Online-Portal
Rückmeldeverfahren
Informationen zu den Erleichterungen können Sie der Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum unter (siehe Links) sowie den FAQ entnehmen.
Bei Fragen können sie uns gerne über das digitale KontaktformularÖffnet sich in einem neuen Fenster oder unsere Hotline unter 0561-106 4750 (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr) erreichen. Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen gerne weiter.