Zusammengefasst: Die Soforthilfen waren von Anfang an nur dafür gedacht, Unternehmen oder Selbstständigen zu helfen, die wirklich in ihrer Existenz bedroht waren. Das bedeutet, es sollte nur so viel Geld ausgezahlt werden, wie nötig war, um ein tatsächliches finanzielles Minus auszugleichen, das auf keine andere Weise gedeckt werden konnte. Solche finanziellen Konstellationen nennt man auch „Liquiditätsengpässe“. Zu Beginn der Pandemie wurde die Höhe der Hilfen auf Basis von Schätzungen (Prognosen) festgelegt, weil die genauen Zahlen noch nicht bekannt waren. Jetzt, da die tatsächlichen Geschäftszahlen vorliegen, wird überprüft, ob die damaligen Schätzungen korrekt waren und ob die ausgezahlten Hilfen gerechtfertigt waren.
Die Soforthilfen wurden ab März 2020 eingeführt, um Betrieben und Freiberuflern zu helfen, denen durch die Corona-Virus-Pandemie ein existenzbedrohender Liquiditätsengpass drohte. Grundlage für die Berechnung der ausgezahlten Soforthilfe war der Liquiditätsengpass.
Sie haben im Antrag versichert, durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Dabei sind Sie zum damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die betrieblichen Einnahmen und verfügbaren betrieblichen Eigenmittel voraussichtlich nicht ausreichen werden, um die betrieblichen Ausgaben im relevanten Zeitraum zu decken.
Für diesen Zeitraum liegen Ihnen mittlerweile die tatsächlichen betrieblichen Daten vor. Also kann jetzt überprüft werden, ob die damalige Prognose eingetreten ist.
Grundlage für die Auszahlung der Soforthilfe war der Ihnen zugestellte Bewilligungsbescheid. In diesem steht, dass die erhaltene Soforthilfe ganz oder teilweise zurückzuzahlen ist, wenn die notwendigen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, oder nachträglich ganz oder teilweise weggefallen sind. Im Bewilligungsbescheid steht außerdem, dass eine Verpflichtung besteht, eine solche Änderung der Bewilligungsstelle mitzuteilen.
Es besteht daher für alle Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe die Pflicht zu prüfen, ob ein Liquiditätsengpass in Höhe der erhaltenen Soforthilfe entstanden ist.