Regierungspräsidium Kassel

Turmfalke für 2000 Euro auf Anzeigenportal angeboten: Unter Artenschutz stehender Greifvogel befreit

Gemeinsame Presseveröffentlichung des Polizeipräsidiums Nordhessen, des Regierungspräsidiums Kassel und der Staatsanwaltschaft Kassel

In einem Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundeswildschutzverordnung konnten Mitarbeitende des Regierungspräsidiums Kassel (RP) und Ermittler der Kasseler Kriminalpolizei am Dienstag bei einer Wohnungsdurchsuchung in Hofgeismar einen Turmfalken in einem Käfig auffinden und befreien. Vorausgegangen war der am Montag eingegangene Hinweis eines Tierschutzvereins beim RP Kassel, Dezernat für Artenschutz, dass auf einem Kleinanzeigenportal im Internet ein Turmfalke für 2.000 Euro zum Verkauf angeboten wurde. Die darüber informierten Umweltermittler des Kommissariats 23/24 der Kriminalpolizei leiteten umgehend die entsprechenden Ermittlungen ein, die schnell auf die Spur einer Familie aus Hofgeismar führten. Im weiteren Verlauf wurde durch die Kasseler Staatsanwaltschaft ein Durchsuchungsbeschluss beantragt und erwirkt, der am Dienstag von Mitarbeitenden des Regierungspräsidiums, den Ermittlern der Kripo und Beamten der Polizeistation Hofgeismar vollstreckt wurde. Hierbei fanden sie auf dem Balkon einen Käfig, in dem der gesuchte Greifvogel saß. Der Turmfalke wurde in eine Falknerei gebracht, wo ein Fachmann den Vogel eingehend untersuchte. Er befand das etwa zweijährige, männliche Tier zwar für gesund, gab aber auch die Einschätzung ab, dass der Greifvogel zur aktuellen Jahreszeit möglicherweise mit der Aufzucht von Jungtieren beschäftigt gewesen sein könnte, bevor er eingesperrt wurde. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Turmfalke mindestens seit dem 7. Juni und somit zwei Wochen lang in dem kleinen Käfig eingesperrt war. Auf Anraten des Falkners wurde der Greifvogel schließlich in die Freiheit entlassen.

Wie die betroffene Familie bei der Durchsuchung angab, war ihnen der Vogel zugeflogen. Die Ermittlungen, wer den Turmfalken zu Verkaufszwecken eingesperrt hat und somit in diesem Fall als Tatverdächtiger geführt wird, dauern gegenwärtig noch an.

Die auf derartige Fälle spezialisierten Umweltermittler des K 23/24 weisen aus dem aktuellem Anlass ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Turmfalken um ein Exemplar einer streng geschützten Art handelt. Im § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist hierzu folgendes verankert:

(1) Es ist verboten,

 

1.

wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz kann mit einer Freiheitsstraße bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Das Regierungspräsidium ist Obere Naturschutzbehörde und rät beim Auffinden von Exemplaren wildlebender geschützter Arten unbedingt zum Kontakt mit den dortigen Ansprechpersonen unter SchutzgebieteArtenschutz@rpks.hessen.de, https://rp-kassel.hessen.de/natur/artenschutz.

Hätte die Familie den Fund gemeldet, hätten Aufklärung und fachliche Beratung mögliche Verstöße verhindern können.

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