Regierungspräsidium Kassel

RP Kassel erteilt Bescheide zur Errichtung von 4 Windenergieanlagen in der Gemeinde Breuna

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von insgesamt vier Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet KS 27 zwischen Wettesingen, Niederlistingen und Ersen (Gemeinde Breuna, Landkreis Kassel) genehmigt.

Zwei Vorhabenträgerinnen hatten im Februar 2022 entsprechende Genehmigungsanträge beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilten Genehmigungen berechtigen:

  • im ersten Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Nordex N149 mit einer Nabenhöhe von 164 Metern, einer Gesamthöhe von 238,5 Metern und einer Nennleistung von 5,7 MW sowie zu Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ GE 5.5-158 mit einer Nabenhöhe von 161 Metern, einer Gesamthöhe von 240 Metern und einer Nennleistung von je 5,5 MW sowie
  • im zweiten Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ GE 5.5-158 mit einer Nabenhöhe von 161 Metern, einer Gesamthöhe von 240 Metern und einer Nennleistung von 5,5 MW.

Den Genehmigungen gingen umfangreiche Verfahren, jeweils mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung, voraus, in denen die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Die Genehmigungserteilungen wurden heute im Staatsanzeiger sowie auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.

Die Genehmigungsbescheide enthalten diverse Nebenbestimmungen.

Im Windvorranggebiet KS 27 bzw. in unmittelbarer Umgebung befinden sich bereits fünf WEA in Betrieb und eine WEA wurde vor Kurzem genehmigt (vgl. hierzu unsere Pressemitteilung vom 13. November 2023). Zwei der bestehenden WEA sollen bei Errichtung der vier nun genehmigten WEA zurückgebaut werden.

 

Hintergrund:

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windkraftplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windkraftprojekte zu nutzen.

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