Regierungspräsidium Kassel

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung einer Windkraftanlage in Breuna-Wettesingen

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) im Vorranggebiet KS 27 bei Wettesingen (Gemeinde Breuna, Landkreis Kassel) genehmigt.

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Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurde vom zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel durchgeführt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) des Typs ENERCON E-82 E2 mit 2.300 kW Nennleistung, 108,38 Metern Nabenhöhe, 41 Metern Rotordurchmesser und 149,38 Metern Gesamthöhe. Der Genehmigungsbescheid wurde der Vorhabenträgerin zugestellt.

Die Vorhabenträgerin hatte im Juli 2020 beantragt, das ursprünglich bereits im Jahr 2013 begonnene Genehmigungsverfahren wieder aufzunehmen. Diese Wiederaufnahme wurde möglich durch eine geänderte Haltung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung. Demnach stehen einer Realisierung der Windkraftanlage am vorgesehenen Ort aufgrund neuerer Erkenntnisse keine Vorbehalte mehr entgegen. Diese hatten sich vormals aus der räumlichen Nähe zum Drehfunkfeuer Warburg (DVOR WRB) ergeben.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

Im Windvorranggebiet KS 27 befinden sich weitere Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren.

 

Hintergrund:

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windkraftplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windkraftprojekte zu nutzen.

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