Regierungspräsidium Kassel

Keine Exoten unterm Weihnachtsbaum: RP Kassel rät vom unüberlegten Tierkauf ab

Ob Schildkröte, Schlange oder Papagei: Exotische Tiere eignen sich nicht als Weihnachtsgeschenk und gehören nicht unter den Weihnachtsbaum. Darauf weist das Regierungspräsidium (RP) Kassel als Artenschutzbehörde für NordOstHessen angesichts des bevorstehenden Weihnachtsfestes hin.

Ein eigenes Haustier – das gehört oft zu den sehnlichsten Wünschen vieler Kinder. In Zoogeschäften, Baumärkten und vor allem im Internet häufen sich die Verkaufsanzeigen für lebendige „Weihnachtsgeschenke“. Neben Hunden, Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen finden sich zunehmend exotische und teils geschützte Arten wie Schildkröten, Reptilien oder Papageien und Sittiche auf den Wunschzetteln. Spontane und unüberlegte Käufe bereiten oft nur kurze Freude an dem neuen Haustier. Schlimmstenfalls werden Tiere wenig später aus Verzweiflung oder Überforderung „entsorgt“. Heike Wiegand vom Artenschutzdezernat beim RP Kassel rät daher dringend von exotischen Tieren als Geschenk ab, denn Tiere aus Zoohandlungen haben außerhalb der menschlichen Obhut wenig Überlebenschancen.

Viele Tierheime entscheiden sich genau in dieser Jahreszeit für einen Vermittlungsstopp, denn Tiere sind Lebewesen und keine Spielzeuge, Geschenke oder schmückendes Zubehör. Einem Tier ein Zuhause zu schenken, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Das ist oft zeit- und kostenintensiv – und das nicht selten für viele Jahre. Vor allem die Haltung exotischer Tiere erfordert umfassende Sachkenntnis und die Haltung muss sehr speziell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Art ausgerichtet sein. Die Anschaffung muss daher sorgfältig geplant werden. „Die Tiere haben einen Anspruch auf art- und verhaltensgerechte Unterbringung sowie eine angemessene Pflege auf Lebenszeit“, sagt Wiegand.

Exotische Tiere sind häufig geschützt und die Haltung ist an die Erfüllung von Bedingungen geknüpft. Dazu gehört neben der artgerechten Haltung das Vorliegen der erforderlichen Papiere und die Anmeldung zur Registrierung bei der zuständigen Artenschutzbehörde. „In Deutschland genießt der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz Verfassungsrang“, wie Heike Wiegand erklärt. „Die Überwachung des Handels mit geschützten Tierarten stellt eine wichtige Säule im Artenschutz dar.“

Im seriösen Zoohandel oder beim privaten Züchter ist darauf zu achten, dass stets ein Herkunftsnachweis oder bei streng geschützten Arten eine amtliche Bescheinigung (EG-Bescheinigung) ausgehändigt wird. Ohne diese unterliegen die Tiere einem Besitzverbot und können unter Umständen sogar eingezogen werden. Tiere aus zweifelhafter Herkunft dürfen gar nicht erst gekauft werden. „Wer leichtsinnig kauft, unterstützt unter Umständen den illegalen Handel mit Tieren oder Tierprodukten – und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern meist sogar eine Straftat“, mahnt Wiegand.

Das seit 1976 geltende Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (CITES) verbietet den Handel mit bedrohten Arten. Etwa 5.000 Tierarten und rund 29.000 Pflanzenarten sind hierdurch aktuell geschützt.

Die umfangreichen gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz unterliegen ständiger Weiterentwicklung. So wurden z.B. gemäß einer EU-Verordnung von 2019 beliebte Reptilienarten wie die Sternschildkröte (geochelone elegans) in den Höchstschutz aufgenommen. Um den Schutzstatus einer Art festzustellen, bietet sich für VerbraucherInnen mit der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz eine zuverlässige Orientierung. Unter www.wisia.deÖffnet sich in einem neuen Fenster sind mehr als 30.000 gültige Artnamen aufgeführt.

Wissen müssen Interessierte auch, dass die Haltung gefährlicher Tiere in Hessen verboten ist. Das trifft zum Beispiel auf einige Schlangen, Spinnen, Krokodile, Skorpione und Großkatzen zu. Eine „Überschneidung“ ist denkbar, denn geschützte Arten gelten teilweise zugleich auch als gefährlich.

 

Was vorher zu klären ist:

Die Entscheidung für ein Haustier ist weitreichend. Dieser Verantwortung sollte man sich bewusst sein. Daher gilt:

•  Können Sie sich ein Tier zeitlich, räumlich und finanziell leisten?

•  Reden Sie mit Ihren Kindern, wenn sich diese ein Tier wünschen. Lassen Sie sich Zeit bei der Entscheidung, ein Tier zu kaufen.

•  Informieren Sie sich über das gewünschte Tier: Handelt es sich um ein gefährliches oder geschütztes Tier?

•  Gehen Sie am besten zum seriösen Zoohandel oder zu privaten Züchterinnen und Züchtern: Dort erhalten Sie neben den erforderlichen Papieren auch Informationen zur Haltung, den möglichen Folgekosten, zur Nahrung oder notwendigen Tierarztbesuchen.

•  Wenn Ihnen beim Kauf die amtliche Bescheinigung nicht automatisch ausgehändigt wird, lassen Sie sich nicht auf späteres Nachreichen ein.

•  Von Käufen im Internet, ohne persönliche Übergabe des Tieres und der Papiere, wird dringend abgeraten!

 

Hintergrund

In Hessen sind die Regierungspräsidien als Obere Naturschutzbehörden für die Umsetzung und Kontrolle des Artenschutzes zuständig. Im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit ist das Regierungspräsidium Kassel in sechs Landkreisen und der Stadt Kassel in NordOstHessen tätig. Zur Überwachung privater Halterinnen und Halter sowie gewerblicher Akteurinnen und Akteure werden verschiedene Kontrollinstrumente eingesetzt: Nachweispflicht, Meldepflicht, Kennzeichnungspflicht, Buchführungspflicht, Bescheinigungspflicht zur Vermarktung. Hierzu gibt es ausführliche Erläuterungen und Downloads unter: https://rp-kassel.hessen.de/natur/artenschutz

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