Regierungspräsidium Kassel

„Grünes Abitur“: 349 Prüflinge schließen Jägerprüfung 2025 in Hessen erfolgreich ab

Von insgesamt 554 in Hessen in diesem Jahr angetretenen Jagdscheinanwärterinnen und -anwärtern haben 349 die Prüfung bestanden. Der Anteil der weiblichen Absolventinnen liegt bei 28 Prozent. Die diesjährige Falknerprüfung im Herbst haben 22 Teilnehmende bestanden. Die Jäger- und Falknerprüfungen werden hessenweit von der Oberen Jagdbehörde des Regierungspräsidiums (RP) Kassel organisiert.

Im Jahr 2025 ist ein moderater Rückgang des Interesses an der Prüfung zum „Grünen Abitur“ in Hessen zu verzeichnen. Gegenüber 632 Jagdscheinanwärterinnen und -anwärtern, die 2024 an der Jägerprüfung teilnahmen, war das Interesse mit 554 Teilnehmenden im Jahr 2025 merklich geringer.

Der Anteil der insgesamt erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen liegt in diesem Jahr mit 63 Prozent jedoch über den Quoten von 2024 (59 Prozent) und 2023 (61 Prozent). Der Anteil an weiblichen Teilnehmerinnen liegt mit 28 Prozent in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (30 Prozent).

Beim schriftlichen Prüfungsteil lag die Erfolgsquote fast unverändert bei 66 Prozent. Beim praktisch-mündlichen Prüfungsteil liegt die Erfolgsquote in diesem Jahr mit 85 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (81 Prozent).

Die Schießprüfung stellt seit jeher die geringste Hürde für die Jägerprüfungskandidatinnen und -kandidaten dar. Die Erfolgsquote liegt hier seit 2023 im Mittel bei etwa 95 Prozent.

In Hessen wurden im Jahr 2025 insgesamt 20 Prüfungen durchgeführt. Die für diese Aufgabe von der Oberen Jagdbehörde am Regierungspräsidium Kassel berufenen 14 Jägerprüfungsausschüsse (bestehend jeweils aus 13 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern) wickelten die Jägerprüfungen auf gewohnt hohem fachlichen Niveau ab. Die Ausschüsse nehmen regelmäßig an den von der Oberen Jagdbehörde angesetzten Fortbildungen teil und sind, neben ihrer Prüfungstätigkeit, auch ein wichtiges Bindeglied zwischen den ausbildenden Vereinen und Betrieben sowie den beteiligten Jagdbehörden.

An der diesjährigen zentralen Falknerprüfung in Weilburg nahmen außerdem 32 Prüflinge teil. Voraussetzung für das Ablegen der Falknerprüfung ist der Besitz eines Jagdscheines. 22 Falknerinnen und Falkner absolvierten die Prüfungsteile erfolgreich, 10 fielen durch.

Die obere Jagdbehörde bedankt sich bei allen Beteiligten für ihren Einsatz und wünscht den erfolgreichen Jungjägerinnen und Jungjägern einen guten Start in das neue Betätigungsfeld.

 

Hintergrund:

Im Frühjahr und im Herbst finden in Hessen Jägerprüfungen statt. Nach intensiver Vorbereitung durch die dem Landesjagdverband Hessen e.V. angegliederten Ausbildungsvereine und weitere private Ausbildungsbetriebe (sogenannte Jagdschulen) werden die angehenden Jägerinnen und Jäger von den behördlich berufenen Ausschüssen geprüft.

Die Jägerprüfung besteht aus drei Teilen:

Einer schriftlichen Prüfung und einer praktisch-mündlichen Prüfung in vier Sachgebieten (u.a. Wildbiologie, Jagdbetrieb, Waffentechnik und Jagdrecht) sowie der Schießprüfung.

Jeder dieser Teile kann bei Nichtbestehen im ersten Anlauf zweimal wiederholt werden. Bestandene Teile werden angerechnet.

Wichtigster und u.U. zum Ausschluss von der gesamten Prüfung führender Bestandteil aller Prüfungsteile ist die Waffenhandhabung. Wer hier grob gegen Sicherheitsbestimmungen verstößt und damit auch eine Selbst- und Fremdgefährdung nicht auszuschließen wäre, kann die Prüfung insgesamt nicht bestehen. Der wesentliche Inhalt der Schießprüfung sowie der praktisch-mündlichen Prüfung ist also, neben der zu erzielenden Mindestleistung (Treffer/Ringe) in vier Schießdisziplinen, die sichere Handhabung von Kurz- und Langwaffen.

Die praktisch-mündliche Prüfung findet überwiegend und praxisnah unter freiem Himmel statt. Hier werden Situationen aus dem praktischen Jagdbetrieb simuliert, die dann von den Kandidatinnen und Kandidaten zu lösen sind.

Die Prüfungsvorbereitung der Falknerinnen und Falkner erfolgt durch die Falknervereine der Bundesländer und kommerzielle Jagdschulen. Die eigentliche Falknerprüfung umfasst einen mündlichen und einen Praxisteil, die jeweils rund 20 Minuten dauern. Der Fragenkatalog ist vielfältig und soll ausdrücklich die vorhandene Sachkunde im Umgang mit den Tieren abfragen. Der praktische Prüfungsteil beinhaltet die Haltung des Beizvogels sowie die Beizjagd (= Jagd mit Greifvögeln) mit jeweils komplexen Aufgabenstellungen zu den möglichen Arten Sperber, Wanderfalke, Habicht/Wüstenbussard und Steinadler. Aus Tierschutzgründen hat sich die Obere Jagdbehörde in Hessen gegen eine Prüfung am lebenden Tier entschieden und stattdessen eine lineare Komplexprüfung mit einer Vogelattrappe entwickelt. Diese ist in Deutschland in dieser Form ebenso einzigartig wie die umfangreiche Präparatesammlung, die dafür zur Verfügung steht.

Die Obere Jagdbehörde des RP Kassel ist für ganz Hessen zuständig. Gemäß dem Hessischen Jagdgesetz und der Hessischen Jagdverordnung ist sie mit der Ausrichtung der Jägerprüfung und der Falknerprüfung in Hessen betraut. Sie ist zudem zuständige Behörde im Sinne der BundesWildSchutzVerordnung und entscheidet landesweit über Ausnahmeerlaubnisse zur Zucht und Haltung von Greifvögeln, die dieser Verordnung unterliegen.

 

Mehr Informationen:

Link zum RP Kassel - Jägerprüfung

Link zum RP Kassel - Falknerprüfung

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