Das RP Kassel ist zuständige Aufsichtsbehörde nach dem Geldwäschegesetz für „Verpflichtete des Nichtbankenbereiches“. Unter diesen Begriff fallen u.a. Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern (z.B. Kraftfahrzeuge, Edelmetalle, Schmuck, Antiquitäten und Kunstgegenstände) handeln, oder auch Immobilienmaklerinnen/
-makler. Maßgeblich für diese Geschäftszweige ist, dass häufig hohe Geldbeträge im Spiel sind, nicht selten als Barzahlung. Hier greift das Geldwäschegesetz (GwG), mit dem Gewinne aus schweren Straftaten ausfindig gemacht und z.B. mögliche Terrorismusfinanzierung verhindert werden sollen. Das GwG verpflichtet die Unternehmen zur Umsetzung von Maßnahmen, um Geldwäsche einzudämmen oder im Idealfall in Gänze zu unterbinden. Die Maßnahmen dienen in erster Linie dem Selbstschutz, so dass Unternehmen nicht unwissentlich für Geldwäsche missbraucht werden.
Das Regierungspräsidium Kassel prüft in NordOstHessen die Einhaltung der Vorschriften des GwG. 2022 wurden von den Prüferinnen und Prüfern insgesamt 29 Kontrollen bei Unternehmen durchgeführt. Acht der Überprüfungen wurden als Vor-Ort-Kontrollen in den Geschäftsräumen der betroffenen Firmen vorgenommen. Die 21 weiteren Prüfungen wurden im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Daneben hat das RP Kassel im Jahr 2022 insgesamt 202-mal Ermittlungen und bei Bedarf Vorabfragen durchgeführt, um die Verpflichteteneigenschaft sowie das entsprechende Risikoprofil von Unternehmen bewerten zu können.
„Die Arbeit unserer Kontrolleurinnen und Kontrolleure ist wertvoll und wichtig, denn sie kommt letztlich den Unternehmen zugute und dient deren Eigenschutz. Geldwäsche richtet Jahr für Jahr erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden an. Neben der Aufdeckung krimineller Handlungen steht der Präventionsgedanke bei den Kontrollen im Zentrum. Hierbei ist es wichtig, dass sich niemand unter Generalverdacht gestellt fühlt“, betont Regierungspräsident Mark Weinmeister.
Während einer Kontrolle wird u.a. festgestellt, ob die Vertragspartner richtig identifiziert, Mitarbeitende unterrichtet, eine Risikoanalyse erstellt und bei Bedarf Verdachtsmeldungen abgegeben wurden. Dabei fiel im Berichtsjahr immer wieder auf, dass das Risikomanagement sowie die allgemeinen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Kundinnen und Kunden oft nicht vollständig und in vielen Fällen nicht richtig ausgeführt wurden. Um die Maßnahmen risikoangemessen umsetzen zu können, bedarf es im ersten Schritt bei allen Unternehmen der Erstellung einer Risikoanalyse. Bei diesem Prozess unterstützt das RP Kassel mit Informationsmaterial.
Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat dazu geführt, dass die Europäische Union (EU) Finanzsanktionen gegen Russland verhängt hat. Auch die Risikobewertung von Geschäften mit russischen Staatsangehörigen oder Unternehmen hat sich in diesem Zusammenhang verändert und ist durch die Verpflichteten zu beachten.
Sollten durch die Kontrolleurinnen und Kontrolleure Mängel festgestellt werden, so muss in diesen Fällen eine Nachkontrolle durchgeführt werden. Dies war 2022 sechsmal der Fall. Je nach Schwere der Bemängelungen kann dies zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldern bis zu 150.000 Euro pro Verstoß führen.
Als Orientierungsmaßstab werden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG durch das RP Kassel zur Verfügung gestellt. Diese enthalten zahlreiche Praxisbeispiele zur Umsetzung der gestellten Aufgaben und Pflichten. Weiterhin werden alle Angemeldeten durch regelmäßige Newsletter informiert und können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, die das RP Kassel regelmäßig anbietet. Die nächste Informationsveranstaltung ist für den 13. Juni 2023 geplant ( Anmeldung hierÖffnet sich in einem neuen Fenster).
Weitere Informationen zum Thema Geldwäscheprävention gibt es auf der RP-WebsiteÖffnet sich in einem neuen Fenster (dort auch Möglichkeit zur Newsletter-Anmeldung).