In der Abfallwirtschaft benötigen zum Beispiel Industriebetriebe, Abbruch-Unternehmen und Entsorgungsanlagen Kenn- bzw. Betriebsnummern zur Identifikation im Rahmen der Nachweisführung bei der Entsorgung.
Das Abfall-Nachweisverfahren erfolgt bereits seit dem 01.04.2010 elektronisch (eANV). Es dient dazu, den Weg der Abfälle nach dem Grundsatz der lückenlosen Überwachung von der Entstehung bis zur Entsorgung – also der schadlosen Verwertung oder gemeinwohlverträglichen Beseitigung – zu verfolgen.
Nun ist auch die Beantragung der Kennnummern durch Abfallerzeuger, Abfallentsorger sowie Bevollmächtigte online über das ‚Elektronische Nummernvergabeverfahren‘ (eNRV) möglich. Damit ist die Umweltverwaltung einen weiteren Schritt gegangen, Abläufe zu digitalisieren, diese für die Kunden komfortabler zu machen und zu beschleunigen.
Abfallerzeuger, Abfallentsorger und Bevollmächtigte, die im Rahmen des eANV eine Betriebsnummer benötigen, können diese nun elektronisch beantragen und erhalten auf dem gleichen Wege dann auch die behördliche Entscheidung. Zur Nutzung des neuen Online-Dienstes wird lediglich ein internetfähiges Endgerät mit einem aktuellen Browser benötigt. Eine qualifizierte elektronische Signatur des Antrags ist nicht erforderlich. Bei Bedarf kann der Antrag auch lokal gespeichert werden. Die im Online-Dienst enthaltenen Pflichtfelder sind mit leicht verständlichen Hilfetexten versehen.
Die Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS) hat das eNRV bundesländerübergreifend entwickelt. Die hessische Umweltverwaltung ist bei den Regierungspräsidien (RP) angesiedelt. Das RP Kassel ist die Obere Abfallbehörde für die Landkreise Kassel, Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Hersfeld-Rotenburg, Fulda sowie für die Stadt Kassel.