Regierungspräsidium Kassel

Das RP Kassel erinnert landwirtschaftliche Betriebe an die Frist zur Importmeldung am 31. März

Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2022 aus anderen Bundesländern und Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31. März 2023 gemeldet werden. Daran erinnert das Regierungspräsidium (RP) Kassel, das im Düngerecht eine hessenweite Zuständigkeit hat.

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Gemäß der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (WDüngV) unterliegen Empfänger von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die anteilig Wirtschaftsdünger enthalten (z.B. Gärreste), bei Einfuhr nach Hessen einer Meldepflicht (§ 4 WDüngV).

Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2022 aus anderen Bundesländern und Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31.03.2023 beim RP Kassel gemeldet werden. Die Importmeldung muss an das RP Kassel übermittelt werden, sofern die

Summe aller abgegebenen + beförderten + angenommenen Wirtschaftsdünger

pro Jahr mind. 200 t Frischmasse beträgt.

Seit März 2022 kann die Meldepflicht ganz einfach digital mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen erfüllt werden. Öffnen Sie dazu die Webseite des Meldeprogramms unter www.meldeprogramm-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Welche Zugangsdaten werden benötigt?

Als landwirtschaftlicher Betrieb können Sie sich mit derselben Nummer und PIN, die auch für den Zugang zur Online-Antragstellung für den Gemeinsamen Antrag und für die ZID-Datenbank genutzt werden, anmelden.

Die Betreiber von Biogasanlagen nutzen den „Zugang Biogas“. Hierfür benötigen Sie die Zulassungsnummer für Ihre Biogasanlage nach Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (tierische Nebenprodukte). Die benötigte PIN können Sie beim RP Kassel beantragen. Melden Sie sich, wenn Sie ihre Zulassungsnr. nicht finden sollten, gerne beim RP Kassel (Kontakt unten).

Weitere Nutzerinnen und Nutzer wie Beauftragte Dritte, Zwischenhändler, Maschinenringe usw. können sich beim RP Kassel auf Antrag registrieren lassen und erhalten Zugangsdaten, um das Programm nutzen zu können.

Die Übermittlung der Importmeldung ist auch weiterhin per E-Mail, Fax oder per Post möglich. Nutzen Sie dazu bitte das auf der Internetseite des RP Kassel bereitgestellte Formular.

Weitere Information zur Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung sowie das o.g. Formular finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

 

Für Interessierte stellt das RP Kassel das Meldeprogramm per Onlinekonferenz (Skype) vor. Sie haben die Möglichkeit, eine Importmeldung parallel einzugeben und Fragen zu stellen. Bei Interesse schreiben Sie Frau Püschel (Kontakt s.u.) unter Angabe des Terminwunsches eine E-Mail. Termine: 7. und 15. März 2023, jeweils um 10 Uhr (Dauer max. 1 Stunde).

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich gerne direkt an:

Sabine Püschel
Tel.: (0561) 106 4211
Mail: sabine.pueschel@rpks.hessen.de

Jörg Schäfer
Tel.: (0561) 106 4214
Mail: joerg.schaefer@rpks.hessen.de

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