Reisekosten

Hinweis zur Zusammenlegung der Reisekostenabrechnungen der Standorte Kassel und Wiesbaden:

Ab dem 01.08.2025 erfolgt die Bearbeitung der Reisekostenabrechnungen standortunabhängig. Das bedeutet, dass Ihre Reisekostenabrechnung nicht mehr getrennt nach den unterschiedlichen Ressorts in Kassel bzw. Wiesbaden vorgenommen wird.

Die Beantragung Ihrer Reisekostenerstattung bleibt für Sie unverändert. Sie können wie gewohnt Ihre Anträge über das Service-Portal stellen.

Zukünftig sind wir aus einem gemeinsamen Servicebereich heraus für Sie da.

Sie erreichen uns ab dem 01.08.2025, zu den gewohnten Zeiten, unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Service-Nr.: (0561) 106 - 3010

E-Mail: rtu-abrechnungsstelle@rpks.hessen.de

Ab dem 01.08.2025 steht Ihnen ein gemeinsamer Servicebereich für alle kostentragenden Dienststellen aus den jeweiligen Ressorts zur Verfügung:

  • Hessische Landesfeuerwehrschule
  • Hessische Staatskanzlei
  • Hessischer Rechnungshof
  • Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
  • Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
  • Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
  • Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
  • Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
  • Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
  • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
  • Hessisches Ministerium der Finanzen
  • Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
  • Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Kontaktdaten:

Service-Nr.: (0561) 106 - 3010

E-Mail: rtu-abrechnungsstelle@rpks.hessen.de

Bei Fragen/ Rückfragen erreichen Sie eine Ansprechperson

montags bis donnerstags 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
freitags 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstreisende haben Anspruch auf Erstattung der dienstlich veranlassten notwendigen Reisekosten, deren Art und Umfang durch das Hessische Reisekostengesetz (HRKG) bestimmt werden. Der Anspruch auf Erstattung entsteht, wenn Dienstreisende für die aus Anlass der Dienstreise verursachten Kosten gegenüber dem Dienstherrn in Vorlage getreten sind. Dies können z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten oder andere Aufwände sein, die im Zusammenhang mit der Dienstreise entstanden sind.

Dienstreisen umfassen das Dienstgeschäft und die zu seiner Erledigung notwendigen Reisen, Fahrten und Gänge, auch am Dienst- oder Wohnort. Dienstreisen sind grundsätzlich vor Antritt schriftlich oder elektronisch anzuordnen oder zu genehmigen. Sowohl bei der Anordnung oder Genehmigung, als auch der Durchführung der Dienstreise selbst, ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Danach haben sowohl die genehmigende Stelle, als auch der Dienstreisende, die Verpflichtung, entstehende Kosten so gering wie möglich zu halten.

Die Erstattung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Reise.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung bzw. bei Fragen die Zuständigkeiten der Bezügestelle an den Standorten Kassel / Wiesbaden.

Anträge

Antrag auf Erstattung der Reisekosten bzw. Zahlung eines Abschlages für Inlandsdienstreisen, Aus- und Fortbildungsreisen, Dienstantritts- und -beendigungsreisen.

Formulare und Vordrucke

Mitteilung einer vom Gehaltskonto abweichenden Bankverbindung.

Die Übersicht kann für monatsbezogene Sammelanträge für die Erstattung einer Wegstreckenentschädigung genutzt werden (HKM: Wegstrecke Sammelantrag).

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