Bescheinigung der Lohnsteuerabzugsmerkmale
Auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung werden aus Vereinfachungsgründen nur die im letzten Lohnzahlungszeitraum zugrunde gelegten Lohnsteuerabzugsmerkmale bescheinigt. Die abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) oder die auf der entsprechenden Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden aber vollständig übermittelt.
Warum wurde bei „Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn – Anzahl U“ ein Wert eingetragen?
Der Großbuchstabe U wird eingetragen, wenn für mindestens fünf aufeinander folgende Arbeitstage der Anspruch auf Arbeitslohn im Wesentlichen weggefallen ist, während das Dienstverhältnis weiter besteht. Das ist z. B. bei unbezahltem Urlaub der Fall oder wenn Sie Krankengeld, Mutterschaftsgeld ohne Arbeitgeberzuschuss oder Elterngeld bezogen haben. Wurde Elternzeit in Anspruch genommen, so ist an dieser Stelle ebenfalls eine Zahl einzutragen. Dies gilt auch, wenn während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wurde und tatsächlich das ganze Jahr hindurch Anspruch auf Bezüge bestand.
Eintragungen in Nummer 10 - ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigt besteuerte Entschädigungen
Im Lohnsteuerabzugsverfahren ermäßigt besteuerte Entschädigungen (z. B. Abfindungen) und ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (z. B. Jubiläumszuwendung) werden in einer Summe gesondert in Nummer 10 bescheinigt. Diese Bezüge sind nicht in der Nummer 3 enthalten.
Eintragungen in Nummer 19
In Nummer 19 werden Entschädigungen und Nachzahlungen von Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre bescheinigt, die nicht ermäßigt besteuert werden konnten, weil die Versteuerung als sonstiger Bezug für Sie günstiger war.
Damit Sie die Möglichkeit haben, die ermäßigte Besteuerung im Rahmen der Veranlagung zu beantragen, werden die nicht ermäßigt versteuerten Bezüge separat in Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Die Nachzahlungsbeträge sind in Nummer 3 enthalten.
Ich habe keine Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung nachgewiesen. Warum werden trotzdem Beträge in Nummer 28 bescheinigt?
Wenn Sie keine Basisbeiträge nachgewiesen haben oder wenn die nachgewiesenen monatlichen Basisbeiträge niedriger sind als ein Zwölftel der Mindestvorsorgepauschale, wird beim Lohnsteuerabzug die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt und entsprechend der Beschäftigungsdauer bescheinigt. Die Mindestvorsorgepauschale beträgt im Kalenderjahr 12 % des Arbeitslohns max. 1.900 € bei den Steuerklassen 1, 2, 4, 5 und 6 und max. 3.000 € bei der Steuerklasse 3. Dies entspricht einem monatlichen Basisbeitrag von 158,33 € bzw. 250 €. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung wird die Mindestvorsorgepauschale nicht berücksichtigt, sondern nur die tatsächlich gezahlten Beiträge.
Mindestvorsorgepauschale bei geringfügig Beschäftigten, Praktikanten, Schüler oder Studenten
Die Mindestvorsorgepauschale ist auch bei geringfügig Beschäftigten zu bescheinigen, wenn die Versteuerung nach den individuellen Steuerabzugsmerkmalen und nicht pauschal erfolgt. Entsprechendes gilt für andere Arbeitnehmer (z. B. Praktikanten, Schüler, Studenten), wenn kein Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten ist.
Warum wird die steuerfreie Aufwandsentschädigung gem. § 3 Nr. 26 EStG „Übungsleiterfreibetrag“ (Nummer 39) bescheinigt?
Die Eintragung dient zum Nachweis beim Finanzamt über die Höhe der steuerfrei bezogenen Einnahmen für eine nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG. Dieser Betrag ist nicht im steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn (Nummer 3) enthalten.