Das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Umweltschutz, beabsichtigt, gemäß § 76 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) in Verbindung mit § 76 Abs. 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) das Überschwemmungsgebiet der oberen Eder von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen bei Hatzfeld (km 128,51) bis zum Ederstausee bei Herzhausen (km 70,45) festzusetzen.
Die Bekanntmachung erfolgt für das Gebiet der Stadt Hatzfeld (Eder), Stadt Battenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Gemeinde Burgwald, Stadt Frankenberg (Eder), Stadt Frankenau und Gemeinde Vöhl.
Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den zugehörigen Planunterlagen, aus denen die künftigen Grenzen des Überschwemmungsgebietes zu ersehen sind, liegt gemäß § 13 HWG in der Zeit vom 03.08.2026 bis zum 02.10.2026 zur Einsicht aus.
Innerhalb der Zeit vom 03.08.2026 bis 02.11.2026 können Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Kassel, Abteilung III Umweltschutz, Dezernat 31.3, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel vorgebracht werden. Diese können auch per E-Mail an dezernat31-3@rpks.hessen.de oder über das Kontaktformular auf der Internetseite des Regierungspräsidiums ( https://rp-kassel.hessen.de/kontakt) erfolgen.
Die Öffentliche Bekanntmachung und der Entwurf der Rechtsverordnung mit den zugehörigen Planunterlagen sind unter Downloads abrufbar.