Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ahna

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ahna von der Gahrenbergstraße im Stadtgebiet Kassel (km 3,762) bis zur Mündung in die Fulda im Stadtgebiet Kassel (km 0,000)

Das Regierungspräsidium Kassel – Abteilung Umweltschutz – beabsichtigt, gemäß § 76 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) in Verbindung mit § 76 Abs. 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) das Überschwemmungsgebiet der Ahna von der Gahrenbergstraße im Stadtgebiet Kassel (km 3,762) bis zur Mündung in die Fulda im Stadtgebiet Kassel (km 0,000) festzusetzen.

Die Bekanntmachung erfolgt für das Gebiet der Stadt Kassel.

Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den zugehörigen Planunterlagen, aus denen die künftigen Grenzen des Überschwemmungsgebietes zu ersehen sind, liegt gemäß § 13 HWG in der Zeit vom 10.11.2025 bis zum 09.01.2026 zur Einsicht aus.

Innerhalb der Zeit vom 10.11.2025 bis 09.02.2026 können Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Kassel – Abteilung III Umweltschutz – (Dezernat 31.3), Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel vorgebracht werden. Diese können auch per E-Mail an dezernat31.3@rpks.hessen.de oder über das Kontaktformular auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (https://rp-kassel.hessen.de/kontakt) erfolgen.

Die Öffentliche Bekanntmachung und der Entwurf der Rechtsverordnung mit den zugehörigen Planunterlagen sind unter Downloads abrufbar.

Schlagworte zum Thema