Sie begegnen uns zum Beispiel als Farben, Lacke und Verdünner, in der Vielfalt der Haushalts- und industriellen Wasch- und Reinigungsmittel, in Klebstoffen, Rostschutz und Grillanzündern. Auch Stoffe und Gemische natürlichen Ursprungs, wie zum Beispiel ätherische Öle, können gefährliche Eigenschaften haben.
Die unmittelbar in allen Europäische Union-Mitgliedstaaten geltenden Verordnungen REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) und CLP (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) geben vor, wie ein Lieferant seine Chemikalien einstufen, kennzeichnen und verpacken muss. Informationen zur Sicherheit von Mensch und Umwelt muss der Lieferant in einem Sicherheitsdatenblatt zusammenstellen.
Die hessischen Regierungspräsidien überwachen die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische sowie den Inhalt der Sicherheitsdatenblätter und deren Weitergabe entlang der Lieferkette. Hierzu werden Überprüfungen bei Herstellern und im Handel durchgeführt sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrolliert.
Immer mehr Chemikalien werden heutzutage auch über das Internet bestellt und dies – häufig unwissentlich – oft aus Nicht-EU-Ländern. Dann werden auch private Einkäufer zu Importeuren und haben gegebenenfalls entsprechende Pflichten nach der REACH- und CLP-Verordnung zu erfüllen. Bei Zweifeln hinsichtlich der Einfuhrfähigkeit werden die Mitarbeiter der Regierungspräsidien vom Zoll in die Prüfung der Einfuhrfähigkeit einbezogen. In vielen Fälle werden die rechtlichen Anforderungen für eine Einfuhr der Waren in unseren Markt nicht erfüllt, so dass hier einer Einfuhr nicht zugestimmt wird. In der Konsequenz erhält der Kunde seine Ware nicht. In bestimmten Fällen ist durch Nachbesserungen seitens Importeur oder Lieferant eine Einfuhr möglich.
Gefährliche Arbeitsstoffe
Chemikaliensicherheit
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