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Arbeitsschutz in der Berufsausbildung: Informationen für Ausbildungsbetriebe

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Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie eine gesetzliche Fürsorgepflicht und müssen für den Schutz der jungen Menschen sorgen, die für Sie arbeiten. Sie dürfen nur an sicheren und geeigneten Arbeitsplätzen eingesetzt werden, die ihren Fertigkeiten sowie ihren geistigen und physischen Fähigkeiten entsprechen. Darüber hinaus müssen sie eine angemessene Unterweisung und Betreuung erhalten.

Zu diesem Zweck ist einiges im Betrieb zu organisieren und vorzubereiten. Hier finden Sie Informationsmaterial und Vorlagen für Vorgesetzte und Ausbildende zur Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Ausbildung.

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