Pyrotechnik

Umgang und Handel mit pyrotechnischen Gegenständen sind im Sprengstoffgesetz und den zugehörigen Verordnungen geregelt: Unter anderem sind hier Erlaubnisse und Befähigungen für Personen, die mit diesen Stoffen umgehen, sowie Anzeigen, z.B. für den Verkauf von Silvesterfeuerwerk, vorgeschrieben.

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Zu den gefährlichen Stoffen zählen auch die Sprengstoffe und pyrotechnischen Gegenstände, wie Feuerwerkskörper oder Schwarzpulver. Für deren Herstellung und Inverkehrbringung gelten besondere Sicherheitsvorschriften und Fachkunde-Anforderungen.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration veröffentlicht auf seiner Fach-Informationsseite im Sozialnetz HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster jedes Jahr ein aktuelles Informationsblatt für den Einzelhandel zum Thema 'Verkauf und Aufbewahrung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 1 und 2'.

Zuständig für die Überwachung sind die regionalen Arbeitsschutzdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

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