Umgang und Verkehr von explosionsgefährlichen Stoffen werden durch das Sprengstoffgesetz geregelt. Zu den explosionsgefährlichen Stoffen zählen unter anderem Sprengstoffe für z.B. die Verwendung in Steinbrüchen und pyrotechnische Gegenstände wie z.B. Feuerwerkskörper oder Airbags. Neben den Anforderungen für den Umgang, zudem u.a. das Verwenden oder sichere Lagern gehört, werden auch sicherheitstechnische Anforderungen an die Produkte gestellt, welche durch die Hersteller beachtet und umgesetzt werden müssen.