Pyrotechnik

Umgang und Handel mit pyrotechnischen Gegenständen sind im Sprengstoffgesetz und den zugehörigen Verordnungen geregelt: Unter anderem sind hier Erlaubnisse und Befähigungen für Personen, die mit diesen Stoffen umgehen, sowie Anzeigen, z.B. für den Verkauf von Silvesterfeuerwerk, vorgeschrieben.

Zu den gefährlichen Stoffen zählen auch die Sprengstoffe und pyrotechnischen Gegenstände, wie Feuerwerkskörper oder Schwarzpulver. Für deren Herstellung und Inverkehrbringung gelten besondere Sicherheitsvorschriften und Fachkunde-Anforderungen.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration veröffentlicht auf seiner Fach-Informationsseite im Sozialnetz HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster jedes Jahr ein aktuelles Informationsblatt für den Einzelhandel zum Thema 'Verkauf und Aufbewahrung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 1 und 2'.

Zuständig für die Überwachung sind die regionalen Arbeitsschutzdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

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