Die Befahrungsregeln für die Fulda sehen vor:
1.) Private Bootfahrer und vereinsorganisierte Bootfahrer können die Fulda weiter wie bisher befahren.
2.) Gewerbliche Anbieter können die Fulda ab Fulda anbieten. Für die Strecke zwischen Fulda und Bad Hersfeld (Wehr) gelten Höchstkontingente für eine gewerbliche Nutzung. Deshalb ist für diese Stecke eine Genehmigung nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich.
Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel (Obere Naturschutzbehörde, Dezernat 24, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel). Die freien Kontingente können dort abgefragt werden. Eine Befahrung der Fulda flussabwärts von Bad Hersfeld bedarf keiner Genehmigung.