grüne Wiesen Fluß Diemel

Neue Befahrensregeln für die Diemel

Für die Diemel zwischen Haueda (Stadt Liebenau) und der Mündung in die Weser gelten ab Mai 2007 neue Befahrensregeln. Die Diemel ist auf dieser Strecke als Naturzone ausgewiesen, dass heißt eine Befahrung ist unter bestimmten Auflagen zugelassen.

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Neu: Zur Online-Anmeldung klicken Sie bitte hier.
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Der Flusslauf ist aufgeteilt in die beiden Abschnitte Haueda- Stammen und Trendelburg - Bad Karlshafen.

Die täglichen Bootszahlen sind kontingentiert, so dass Sie sich vor der Fahrt –online- anmelden müssen (das ist für Sie kostenfrei).

Insgesamt werden auf jedem Abschnitt pro Tag 75 Boote für Privatfahrer sowie Nutzer gewerblich vermieteter Boote zugelassen zuzüglich vereinsorientierter Fahrer.
Die Bescheinigung der online-Buchung ist während der Fahrt auf der Diemel mitzuführen und auf Verlangen den örtlichen Kontrolleuren vorzulegen.

Nebenbestimmungen

Die Erteilung der Genehmigung erfolgt unter folgenden Nebenbestimmungen:

  1. Der Ein- und Ausstieg darf nur an den dafür zugelassenen Stellen erfolgen.
  2. Die Nebengewässer der Diemel (einmündende Bäche und Altarme) dürfen nicht befahren werden.
  3. Kiesinseln dürfen nicht betreten werden und sind weiträumig zu umfahren.
  4. Es darf nur in der Zeit von 9.00 Uhr bis 19.30 Uhr mit Wasserfahrzeugen gefahren werden.
  5. Die maximal zulässige Bootsgröße beträgt 6 Meter Länge und 1 Meter Breite.
  6. Während der Fahrt ist von den Ufern der Diemel, insbesondere von Uferabbrüchen, Inseln, Wasserpflanzengesellschaften und der Ufervegetation sowie von Altarmen der größtmögliche Abstand einzuhalten.
  7. Die Benutzung von Radios, Musikspielern oder -instrumenten und der Einsatz sonstiger Lärmquellen auf dem Wasser sind nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist das Bootfahren in alkoholisiertem Zustand.
  8. Das Zusammenbinden mehrerer Boote zu einem Floß ist nicht zulässig.
  9. Das Fahren gegen den Strom ist außerhalb der Bereiche von 50 Metern unter- und oberhalb der Einstiegstellen nicht zulässig.
  10. Die Fahrten dürfen nur bei einer Mindestwasserführung von durchgängig 30 cm Wassertiefe durchgeführt werden. Diese ist bei einem Pegelstand von 0,45 m am Pegel Haueda in der Regel gegeben
  11. Andere Gewässerbenutzer dürfen nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden

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