Der Flusslauf ist aufgeteilt in die beiden Abschnitte Haueda- Stammen und Trendelburg - Bad Karlshafen.
Die täglichen Bootszahlen sind kontingentiert, so dass Sie sich vor der Fahrt anmelden müssen (das ist für Sie kostenfrei).
Insgesamt werden auf jedem Abschnitt pro Tag 75 Boote für Privatfahrer sowie Nutzer gewerblich vermieteter Boote zugelassen zuzüglich vereinsorientierter Fahrer.
Die privaten Bootsfahrer müssen sich vor der Fahrt anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die Betriebe:
- Hofgut Stammen, Familie Valtingojer
Schloßstrasse 29, 34388 Trendelburg
Tel.: 05675 725094
Fax: 05675 725095
E-Mail: info@hofgut.de
www.hofgut.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Campingplatz Conradi, Campingplatz Trendelburg, Tamara Conradi
Alte Mühle 10, 34388 Trendelburg
Tel.: 05675 301
Fax: 05675 5888
E-Mail: conradi-camping@t-online.de
www.campingplatz-trendelburg.deÖffnet sich in einem neuen Fenster/
Bitte melden Sie sich vor Antritt rechtzeitig bei einem dieser Betriebe an. Dort erfahren Sie, ob das Kontingent für Privatfahrer von 25 Booten pro Abschnitt und Tag erschöpft ist oder noch freie Kapazitäten bestehen.
Vereinsorganisierte Nutzer sind Einzelpersonen oder Gruppen, die den Wassersport über die Vereine des deutschen Kanuverbandes betreiben.
Umfasst sind sowohl Wettkämpfe als auch Trainingsfahrten und der Freizeitsport. Für die Zuordnung ist es unerheblich, ob die Vereine an dem jeweiligen Gewässer ansässig sind oder nicht.
Diese Nutzer haben spätestens 3 Werktage vor Fahrtantritt beim Regierungspräsidium in Kassel, Obere Naturschutzbehörde, Dezernat 24, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel (Kontakt siehe unten) eine Bescheinigung schriftlich oder per E-Mail zu beantragen. Diese Bescheinigung ist während der Fahrt auf der Diemel mitzuführen und auf Verlangen den örtlichen Kontrolleuren vorzulegen.
Zur Ausstellung der Bescheinigung ist die Mitteilung des Namens des Fahrtteilnehmers, der Anzahl der Boote, das Fahrtdatum, des Kanuvereins und der zu befahrenden Strecke erforderlich.
Nebenbestimmungen
Die Erteilung der Genehmigung erfolgt unter folgenden Nebenbestimmungen:
- Der Ein- und Ausstieg darf nur an den dafür zugelassenen Stellen erfolgen.
- Die Nebengewässer der Diemel (einmündende Bäche und Altarme) dürfen nicht befahren werden.
- Kiesinseln dürfen nicht betreten werden und sind weiträumig zu umfahren.
- Es darf nur in der Zeit von 9.00 Uhr bis 19.30 Uhr mit Wasserfahrzeugen gefahren werden.
- Die maximal zulässige Bootsgröße beträgt 6 Meter Länge und 1 Meter Breite.
- Während der Fahrt ist von den Ufern der Diemel, insbesondere von Uferabbrüchen, Inseln, Wasserpflanzengesellschaften und der Ufervegetation sowie von Altarmen der größtmögliche Abstand einzuhalten.
- Die Benutzung von Radios, Musikspielern oder -instrumenten und der Einsatz sonstiger Lärmquellen auf dem Wasser sind nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist das Bootfahren in alkoholisiertem Zustand.
- Das Zusammenbinden mehrerer Boote zu einem Floß ist nicht zulässig.
- Das Fahren gegen den Strom ist außerhalb der Bereiche von 50 Metern unter- und oberhalb der Einstiegstellen nicht zulässig.
- Die Fahrten dürfen nur bei einer Mindestwasserführung von durchgängig 30 cm Wassertiefe durchgeführt werden. Diese ist bei einem Pegelstand von 0,45 m am Pegel Haueda in der Regel gegeben
- Andere Gewässerbenutzer dürfen nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden