Aus diesem Grund weist das Regierungspräsidium Kassel als Obere Jagdbehörde alle Verkehrsteilnehmer darauf hin, besonders aufmerksam und vorsichtig zu fahren.
Derzeit sind Rehböcke aktiv auf Partnersuche und verfolgen ihre paarungsbereiten Weibchen, die Ricken, oft über weite Strecken. Die Ricken weichen dabei als Teil ihres Paarungsverhaltens den Böcken aus. Deshalb durchqueren die Böcke nicht nur Wälder, sondern ziehen auch über Wiesen, Felder und häufig auch stark befahrene Straßen, die sie normalerweise meiden würden.
Dieses Verhalten findet zu jeder Tages- und Nachtzeit statt und beschränkt sich nicht nur auf bewaldete Gebiete. Autofahrende sollten daher jederzeit damit rechnen, dass Rehe unvermittelt die Straße überqueren – auch außerhalb von Wäldern. Durch vorausschauendes und rücksichtsvolles Fahren kann man dazu beitragen, Unfälle sowie Verletzungen von Mensch und Tier zu verhindern. Besonders in waldnahen Regionen und außerhalb von Ortschaften empfiehlt das Regierungspräsidium Kassel bis Mitte August erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr. Gefahrenstellen sind vor allem Straßen, die auf mindestens einer Seite von Wald umrandet sind, aber auch entlang von Hecken oder zwischen hohen Pflanzen wie Maisfeldern kann plötzlich Wild auftauchen.
Immer mit nachfolgenden Tieren rechnen!
Vorsicht! Rehe sind selten Einzelgänger – meist folgt ein Bock einer Ricke. Wenn ein Reh oder ein anderes Wildtier die Straße überquert, ist stets damit zu rechnen, dass weitere Tiere nachkommen. Deshalb sollte man in solchen Situationen das Tempo reduzieren, gegebenenfalls das Fernlicht abblenden und die Gefahrenstelle besonders langsam passieren.
In Hessen verunglücken jährlich etwa 15.000 Rehe im Straßenverkehr, deutschlandweit sind es rund 200.000. Nicht alle Tiere sterben dabei sofort – viele schleppen sich schwer verletzt noch einige Meter weiter. Um ihnen unnötiges Leid zu ersparen, suchen speziell ausgebildete Jagdhunde mit ihren Jägern das verletzte Wild auf. Wildunfälle führen häufig auch zu Verletzungen bei den Fahrzeuginsassen sowie zu erheblichen Schäden am Fahrzeug.
Bei einem Unfall unbedingt die Polizei verständigen!
Falls es doch zu einem Zusammenstoß mit einem Reh kommt, sollte unverzüglich die nächste Polizeidienststelle informiert werden – ganz gleich, ob das Tier noch am Unfallort oder bereits geflüchtet ist. Die Polizei erstellt dann eine Unfallbestätigung für die Versicherung und benachrichtigt den zuständigen Jagdpächter. Zusätzlich gilt es, folgende Punkte zu beachten:
- Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck, Warnweste)
- Sich nicht dem verletzten Tier nähern, da dieses panisch werden kann und dadurch das Leiden noch vergrößert würde. Es kann passieren, dass das Wild versucht zu flüchten und weitere Unfälle verursacht. Auch ein totes Tier nicht anfassen (Seuchen- und Verletzungsgefahr)
- Beweise dokumentieren (Schäden fotografieren, Adressen von Zeugen notieren)
- Spuren am Fahrzeug bis zur Klärung der Versicherungsfrage nicht beseitigen
- Das Tier am Unfallort liegen lassen (Mitnehmen gilt als Wilderei und ist strafbar)
Den Unfallort ohne Meldung zu verlassen, stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Es können rechtliche Unannehmlichkeiten drohen.