Dem Tierschutz ist durch die Aufnahme in das Grundgesetz als Staatszielbestimmung ein deutlich stärkeres Gewicht zugekommen. Durch das Einfügen der Wörter „und die Tiere“ in Artikel 20a GG erstreckt sich der Schutzauftrag seit 2002 auch auf Tiere. Dem ethischen Tierschutz wurde damit Verfassungsrang verliehen.
Tierschutz ist die Wahrung der geschöpflichen Würde aller Tiere, unabhängig davon, ob sie vom Menschen genutzt werden oder freilebend sind. Dem Grundsatz des Tierschutzgesetzes nach muss der Mensch das Leben und Wohlbefinden der Tiere schützen und sie vor Schmerzen, Leiden und Schäden ohne vernünftigen Grund bewahren.
Die Überwachung des Tierschutzes wird von den Fachdiensten für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überwacht. Daher ist die für Ihren Wohnort zuständige Veterinärbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Stadt die erste Ansprechpartnerin / erster Ansprechpartner für sämtliche Tierschutzverstöße, die Sie anzeigen möchten. Eine Übersicht der Behörden und deren Kontaktdaten finden Sie untenstehend.
Haben Sie Fragen oder eine Meldung zu wildlebenden Arten oder Exoten, wenden Sie sich bitte an den Artenschutz beim Regierungspräsidium Kassel.