Kleine weiße Maus sitzend auf einer Hand

Tierversuche

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Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Tierversuche

Die im Tierschutzgesetz festgeschriebene Verpflichtung, Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, gilt gerade und besonders für den Bereich der Wissenschaft und Forschung. Hier kommt dem Veterinärdezernat beim Regierungspräsidium Kassel eine verantwortungsvolle Rolle zu. Es prüft Anträge und Anzeigen zu Tierversuchen auf ihre Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit und entscheidet, ob diese durchgeführt werden dürfen. In dem Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Bestimmungen, ethisch verstandenem Tierschutz und wissenschaftlicher Forschungsfreiheit wird das Dezernat 23 von einer ehrenamtlichen Sachverständigen-Kommission, der Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz unterstützt, welche beim Regierungspräsidium Gießen angesiedelt ist. Diese setzt sich aus Personen zusammen, die z.B. aufgrund eines naturwissenschaftlichen Hochschulstudiums über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, und besteht zu mindestens einem Drittel aus Vertreterinnen/Vertretern von Tierschutzorganisationen. Bei der Beurteilung von Tierversuchsvorhaben spielt das sogenannte 3R-Prinzip (Refinement, reduction, replacement) eine zentrale Rolle. Dies bedeutet, dass Versuche an möglichst wenigen Tieren so durchgeführt werden, dass sie das geringstmögliche Leiden verursachen oder im günstigsten Fall durch Methoden ersetzt werden, die ohne Tiere auskommen.
Tierversuche im Sinne des Tierschutzgesetzes sind neben den klassischen Laborversuchen auch Telemetriestudien, wie beispielsweise die Markierung und Besenderung von Aalen, Rotmilanen oder Fledermäusen.

Das Regierungspräsidium Kassel überprüft, ob bei geplanten Tierversuchen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes eingehalten werden. Solche Regelungen finden sich in den §§ 7 bis 10 a des Tierschutzgesetzes. Hier ist beispielsweise geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Genehmigung auf Durchführung eines Tierversuches erteilt werden kann.

Genehmigung von Tierversuchen

  • auf dem Gebiet der Forschung zur medizinischen Gesunderhaltung von Mensch und Tier
  • zum Erkennen von Umweltgefährdungen
  • zur Prüfung von Arzneimitteln oder Chemikalien auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche oder tierische Gesundheit
  • auf dem Gebiet der Grundlagenforschung

Entgegennahme der Anzeigen von

  • genehmigungsfreien Tierversuchen
  • Meldungen nach der Versuchstiermeldeverordnung
  • Eingriffen und Behandlungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Eingriffen und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung und Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen sowie von Organentnahmen

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