Kleine weiße Maus sitzend auf einer Hand

Tierversuche

Die im Tierschutzgesetz festgeschriebene Verpflichtung, Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, gilt gerade und besonders für den Bereich der Wissenschaft und Forschung. Hier kommt dem Veterinärdezernat beim Regierungspräsidium Kassel eine verantwortungsvolle Rolle zu. Es prüft Anträge und Anzeigen zu Tierversuchen auf ihre Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit und entscheidet, ob diese durchgeführt werden dürfen. In dem Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Bestimmungen, ethisch verstandenem Tierschutz und wissenschaftlicher Forschungsfreiheit wird das Veterinärdezernat von einer ehrenamtlichen Sachverständigen-Kommission, der Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz unterstützt, welche beim Regierungspräsidium Gießen und Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt ist. Diese setzt sich aus Personen zusammen, die z.B. aufgrund eines naturwissenschaftlichen Hochschulstudiums über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und besteht aus Vertreterinnen/Vertretern von Tierschutzorganisationen. Bei der Beurteilung von Tierversuchsvorhaben spielt das sogenannte 3R-Prinzip (refinement, reduction, replacement) eine zentrale Rolle. Dies bedeutet, dass Versuche an möglichst wenigen Tieren so durchgeführt werden, dass sie das geringstmögliche Leiden verursachen oder im günstigsten Fall durch Methoden ersetzt  werden, die ohne Tiere auskommen.
Tierversuche im Sinne des Tierschutzgesetzes sind neben den klassischen Laborversuchen auch Telemetriestudien, wie beispielsweise die Markierung und Besenderung von Rotmilanen oder Fledermäusen.

Das Regierungspräsidium Kassel überprüft, ob bei geplanten Tierversuchen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes und Tierversuchstierverordnung eingehalten werden. Solche Regelungen finden sich unter anderem in den §§ 7 bis 10 a des Tierschutzgesetzes. Hier ist beispielsweise geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Genehmigung auf Durchführung eines Tierversuches erteilt werden kann.

Die Datenbank AnimalTestInfo (AnimalTestInfo) bietet Ihnen die Möglichkeit sich über genehmigte Tierversuchsvorhaben in Deutschland zu informieren.

Weitere Informationen zu Tierversuchen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Risikobewertung (Bf3R - Das Deutsche Zentrum zum Schutz von VersuchstierenÖffnet sich in einem neuen Fenster) sowie auf der Internetseite der Landestierschutzbeauftragten Hessen (Allgemeine Infos zu den Versuchstieren | tierschutz.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster). 

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