Ein Sprengstoff ist ein chemischer Stoff oder eine Mischung chemischer Stoffe, die unter bestimmten Bedingungen sehr schnell reagieren und dabei eine relativ große Energiemenge in Form einer Druckwelle (oft mit Hitzeentwicklung) freisetzen (Detonation). Ein Stoff, der detonieren kann, wird sprengkräftig genannt, welches insbesondere Zündmittel einbezieht.
Sprengstoffe gehören – zusammen mit den Initialsprengstoffen, Treibladungspulvern (Schwarzpulver und Nitrocellulosepulver), Zündmitteln sowie pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen – zu den explosionsgefährlichen Stoffen. Man bezeichnet sie auch als Explosivstoffe.
Umgang und Verkehr (Handel) mit festen und flüssigen Stoffen und Zubereitungen, die durch nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können, werden durch das Sprengstoffgesetz (SprengG) und den zugehörigen Verordnungen geregelt. Beim Verbringen (Transport außerhalb von Betriebsstätten ist außerdem noch das Gefahrgutbeförderungsgesetz mit seinen Verordnungen zu beachten.
Wer mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder handeln will, braucht dazu eine Erlaubnis und ggf. einen Befähigungsschein:
- Erlaubnis für selbständigen Unternehmer (§ 7 SprengG),
- Befähigungsschein (§ 20 SprengG) für gewerblichen Umgang,
- Erlaubnis für nicht gewerblichen Erwerb und Umgang (§ 27 SprengG), betrifft z.B. Sportschützen.
Eine Erlaubnis oder ein Befähigungsschein kann nur ausgestellt werden, wenn die Zuverlässigkeit vorher überprüft wurde (Unbedenklichkeitsbescheinigung) und die entsprechende Fachkunde nachgewiesen wird.
Aufgaben der Behörde sind die Erteilung der im Gesetz vorgeschriebenen Genehmigungen, die Entgegennahme von Anzeigen und die Überwachung der Vorschrifteneinhaltung.
Außer diesen personenbezogenen Erlaubnissen sind gesonderte Genehmigungen bzw. Anzeigen erforderlich, z.B.:
- Genehmigung der Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen,
- Anzeige von Sprengungen