Dabei regelt das Sprengstoffgesetz mit den zugehörigen Verordnungen nicht nur den sicheren Umgang mit den explosionsgefährlichen Stoffen, sondern auch die Anforderungen an die Sicherheit der Produkte. Grundlage hierfür sind die europäischen Richtlinien für Explosivstoffen für zivile Zwecke und zur Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände.
Die hessischen Regierungspräsidien überwachen die Kennzeichnung und Verpackung der unterschiedlichen Produkte. Hierzu werden zum Schutz der Verbraucher und professionellen Anwender Überprüfungen bei Herstellern und im Handel durchgeführt und dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrolliert.
Immer mehr Produkte werden heutzutage auch über das Internet bestellt und dies – häufig unwissentlich – oft aus Nicht-EU-Ländern. Dann werden auch private Einkäufer zu Importeuren und haben gegebenenfalls entsprechende Pflichten nach dem Sprengstoffrecht zu erfüllen. Bei Zweifeln hinsichtlich der Einfuhrfähigkeit von z.B. Pyrotechnik werden die Mitarbeiter der Regierungspräsidien vom Zoll in die Prüfung der Einfuhrfähigkeit einbezogen. In vielen Fälle werden die rechtlichen Anforderungen für eine Einfuhr der Waren in unseren Markt nicht erfüllt, so dass hier einer Einfuhr nicht zugestimmt wird. In der Konsequenz erhält der Kunde seine Ware nicht und droht sogar eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie online Produkte kaufen möchten, bei denen Sie sich nicht sicher sind, ob sie vieleiche Pyrotechnik sind und unter das Sprengstoffgesetz fallen könnten. Ebenso können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen, wenn z.B. ein Feuerwerkskörper beim Silvesterfeuerwerk nicht sicher ist.
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Explosionsgefahr
Sichere pyrotechnische Gegenstände und Sprengstoffe
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